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Pflegebett | Kosten | Zuschuss | Kostenübernahme | Krankenkasse | Pflegekasse

Pflegebett: das Herzstück in der häuslichen Pflege

Pflegebett: das Herzstück in der häuslichen Pflege

Pflegebetten sind spezielle Betten für Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Sie zeichnen sich durch die vielen Einstellmöglichkeiten aus. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Betten haben sie eine ganze Reihe von Vorzügen, die Senioren und Pflegekräften zugutekommen. Komfort, Sicherheit und Funktionalität gehen Hand in Hand.

Das Pflegebett stellt eine große Entlastung im Rahmen der häuslichen Pflege dar. Es fördert die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen. Erlaubt es der Gesundheitszustand, können sie sich alleine aufrichten, lesen und vieles andere mehr.

Pflegebetten

Kaum Unterschiede zwischen Pflege- und Krankenbetten

Pflegebetten lassen sich mit Krankenhausbetten vergleichen. Die Unterschiede sind marginal. Es handelt sich um Betten, die den Anforderungen von pflegebedürftigen Menschen auf ganzer Linie entsprechen. Während Krankenbetten nüchtern und steril ausfallen, so haben Pflegebetten meist ein wohnliches Design. Außen liegende Elemente wie Seiten-, Kopf- und Fußteile sind aus lackiertem Holz gefertigt. Die warmen Farbtöne gliedern sich in nahezu jede Wohnlandschaft ein.

Die Ausführungen sind robust gebaut, sie haben ein hohes Eigengewicht, das mitunter 100 Kilogramm überschreitet. Sie stehen auf Rollen, die durch Bremsen unkompliziert feststellbar sind. Schwenkbare Liegeflächen lassen sich absenken. Ein Vorteil, der besonders demenzkranken Menschen zugutekommt. Meist hat ein Herausfallen aus dem Bett keine schwerwiegenden Folgen. Um Stürze abzufangen, sind Schutzmatten neben der Liegestätte sinnvoll. Optional lassen sich aber auch Seitengitter anbringen. Doch Achtung: Im Prinzip handelt es sich um Freiheitsentzug. Ist die Vorsichtsmaßnahme nötig, brauchen Sie eine richterliche Anordnung. Das trifft auch für Systeme zur Fixierung zu.

Über absenkbare Liegeflächen freuen sich aber auch Pflegekräfte. Alle Aufgaben wie Umlagern, Anziehen sowie die tägliche Körperpflege lassen sich rückenschonend erledigen. Patienten haben für sämtliche Pflegetätigkeiten eine optimale Position. Kopf- und Fußteil sind zudem in der Neigung verstellbar. Per Fernbedienung oder durch ein kabelgebundenes Steuerelement gelingt das auf Knopfdruck. Die Bedienung stellt selbst für geschwächte Senioren keine Herausforderung dar.

Pflegebetten verfügen über Liegeflächen von etwa 90 x 200 cm. Je nach Ausführung kann der untere Teil so weit abgesenkt werden, dass auch das Aufstehen leichtfällt. Eine Sonderform stellen Schwerlastbetten dar, sie kommen selbst mit einem Körpergewicht von 300 Kilogramm klar. Sie fallen etwas größer aus als Standardpflegebetten. Die Abmessungen liegen bei etwa 120 x 200 cm.

Betten lassen sich auch umrüsten

Oftmals lässt sich ein gewöhnliches Bett zum Pflege- oder Krankenbett umfunktionieren. Stimmen die Abmessungen, findet ein elektrisch verstellbarer Einlegerahmen Platz. Er bietet durch eine Schwenkfunktion beim Aufrichten oder beim Verlassen des Betts hilfreiche Unterstützung.

Doppelbetten sind für die häusliche Pflege ungeeignet – das steht auch im Hilfsmittelverzeichnis der Versicherer. Da oft Paare weiterhin nebeneinander schlafen möchten, lohnt es sich mitunter, nur eine Hälfte des Ehebetts aufzurüsten.

Kostenübernahme durch Kranken- oder Pflegeversicherung

Chronische Erkrankungen können die Anschaffung eines Pflegebetts unumgänglich machen. Es bedeutet für Patienten und Pflegekräfte eine enorme Erleichterung im Alltag. Das normale Bett ist für die intensive Pflege nur bedingt geeignet. Was die Kosten anbelangt: Die Bezeichnung lässt grob darauf schließen, welcher Träger einspringt. Für Pflegebetten ist die Pflegekasse zuständig, bei Krankenbetten ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.

Bei vielen Pflegebedürftigen kommt der Tag, an dem das alte Bett nicht mehr den Alltagsanforderungen genügt – schneller als gedacht. Wird ein Pflege- oder Krankenbett für einen beliebigen Zeitraum benötigt, lässt es sich über die Versicherung ausleihen. Diese haben Vereinbarungen mit Sanitätshäusern und Unternehmen vor Ort.

Diese können es kurzfristig anliefern, es geht nach der Nutzung wieder zurück. Pflege- und Krankenbetten sind stets in einem hygienisch einwandfreien Zustand, gebrauchte Matratzen werden generell der umweltgerechten Entsorgung zugeführt.

Klären Sie vor der Anschaffung, welche Stelle infrage kommt. So vermeiden Sie Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme. In den meisten Fällen ist jedoch die Pflegekasse der Träger. Sie übernimmt die Kosten bei einem nachgewiesenen Pflegegrad, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind. Das Pflegebett muss:
• die Pflege erleichtern,
• zur Linderung der Beschwerden beitragen,
• die selbstständige Lebensführung fördern.

Für pflegebedürftige Personen ist die Kostenübernahme sichergestellt

Die Pflegebedürftigkeit sowie den damit einhergehenden Pflegegrad stellen die medizinischen Dienste der Kassen fest. Mitarbeiter machen sich ein genaues Bild vor Ort. Während der Beurteilung lässt sich bereits eine passende Ausführung wie auch Zubehör beantragen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass in der Bescheinigung die entsprechenden Empfehlungen stehen.

Die Kosten für ein Bett kann die Krankenkasse übernehmen. Das ist möglich, ohne dass ein Pflegegrad vorliegt. Es muss jedoch eine ärztliche Verordnung vorhanden sein, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Natürlich können Sie sich ein Pflege- oder Krankenbett auch selbst zulegen. Sie müssen allerdings die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Diese bewegen sich für Standardmodelle ohne Extras zwischen 500 und 2.000 Euro – je nach Ausführung. Durch optional erhältliches Zubehör erhöht sich der Funktionsumfang, wodurch zusätzliche Kosten entstehen. Viele Anbieter haben sich auf den Vertrieb von Betten für pflegebedürftige und kranke Personen spezialisiert. Gerne schicken wir Ihnen eine Liste mit Firmen aus Ihrer Region.

Viel Zubehör rund um die Pflege

Zu einem Pflegebett gehört meist Zubehör. Das reicht vom Infusionsständer über den Transportwagen für Pflegehilfsmittel bis hin zur augenfreundlichen Leselampe. Modelle von der Stange gibt es nicht. Bett und Zubehör sind auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt. Die Kassen übernehmen die Kosten. Auch dabei gilt, dass die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wurde und ein Pflegegrad vorliegt. Zur möglichen Zusatzausstattung gehören etwa:

Auf die Matratze kommt es an

Bettlägerige Menschen sind besonders anfällig für Dekubitus. Umgangssprachlich wird auch vom Wundliegen gesprochen. Dauerhafter Druck schädigt die Haut und das darunter liegende Gewebe mitunter bis auf die Knochen. Spezielle Matratzen und Auflagen minimieren das Risiko. Sie stehen im Hilfsmittelverzeichnis der Kassen, sie sind jedoch gesondert zu beantragen.

Fachhändler und Sanitätshäuser helfen weiter

Lassen Sie sich vor der Beantragung eines Pflegebetts vom Fachhändler oder im Sanitätshaus beraten. So haben Sie Gelegenheit, die vielen Funktionen kennenzulernen und auszuprobieren. Es wird Ihnen ein Paket zusammengestellt, das auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Mit einem Kostenvoranschlag und gedruckten Informationen im Gepäck begeben Sie sich dann zum behandelnden Arzt, um sich für das anvisierte Modell eine Verordnung ausstellen zu lassen. Diese reichen Sie anschließend bei der Pflege- oder Krankenversicherung ein.

Die häufigsten Fragen

Nein, Standardmöbel kommen mit den Pflegeanforderungen nicht klar. Wer ständig liegen muss, der benötigt ein Pflege- oder Krankenbett.

Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wurde.

Selbstverständlich. Gewöhnliche Schlafzimmermöbel bieten weniger Komfort.