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Immobilienverrentung

Rentenaufstockung durch Immobilienverrentung

Immobilienverrentung

Sie bewohnen ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, Ihre Altersbezüge reichen aber nicht für notwendige altersgerechte Umbauten, Pflegekosten oder den gewünschten Lebensstandard? In dieser Situation kann eine Immobilienverrentung die Lösung sein. Dabei verkaufen Sie Ihre Immobilie, erhalten den Kaufpreis jedoch nicht sofort. Stattdessen beziehen Sie eine regelmäßige Rente, entweder bis zum Lebensende oder für einen vereinbarten Zeitraum.

Ein Hausverkauf ohne Zeitdruck erzielt meist den besten Preis und stellt beide Seiten zufrieden.

Die Verrentung wird oft mit einem unentgeltlichen Wohnrecht verbunden. Das bedeutet, Sie müssen nach dem Verkauf nicht ausziehen. Ob sich eine Immobilienverrentung für Sie lohnt, hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation ab. Erfahren Sie zunächst, welche Varianten es gibt.

Immobilienverrentung

Modelle der Immobilienverrentung

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Leibrente bis zum Lebensende und der Zeitrente, die für einen begrenzten Zeitraum gezahlt wird. Am beliebtesten ist die erste Variante, denn vielen Senioren ist es wichtig, dass sie sowohl lebenslang wohnen bleiben, als auch dauerhaft ihre Altersbezüge aufbessern können. Es ist möglich, in diesem Zusammenhang eine Mindestlaufzeit zu vereinbaren, damit die Erben auch nach einem unerwartet frühen Ableben des Verkäufers noch Anspruch auf Zahlungen haben. In Verbindung mit der Leibrente wird meist ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, seltener ein Nießbrauchrecht, mit dem Sie die Immobilie nicht nur selbst bewohnen, sondern auch vermieten dürfen.

Für die Zeitrente vereinbart man einen festen Zeitraum, in dem die Rentenzahlungen erfolgen und das unentgeltliche Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht besteht.

Nach Ablauf erlischt dieses. Falls der Verkäufer während der Vertragslaufzeit verstirbt, gehören die noch ausstehenden Rentenzahlungen zum Erbe. Der Wegfall des Wohnrechts ist für viele Senioren jedoch ein Problem. Wenn aber z. B. ab einem bestimmten Alter der Umzug in eine Einrichtung für betreutes Wohnen oder Ähnliches geplant ist, kann die Zeitrente eine passende Lösung sein.

Sowohl Verträge zur Leib- als auch zur Zeitrente können Sie individuell anpassen. Folgende Varianten sind möglich:

  • Sie erhalten einen Teil des Kaufpreises für Ihre Immobilie sofort ausgezahlt und der Rest wird verrentet.
  • Die Rentenzahlungen beginnen nicht mit dem Übergang der Immobilie in das Eigentum des Käufers, sondern erst später.
  • Die Rentenzahlungen beginnen bereits vor dem Übergang der Immobilie in das Eigentum des Käufers.

Alternative zu Immobilienrente

Sie haben neben der Verrentung noch einige andere Möglichkeiten, wenn Sie Geld brauchen und in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Eine der folgenden Alternativen könnte sich für Sie eignen:

  • Verkauf mit Wohnrecht: Sie verkaufen die Immobilie und erhalten dafür sofort den kompletten Kaufpreis. Zusätzlich wird im Grundbuch ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes unentgeltliches Wohnrecht eingetragen.
  • Verkauf mit Nießbrauchrecht: Sie erhalten ebenfalls den Verkaufspreis in einer Summe und im Grundbuch wird ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Nießbrauchrecht eingetragen.
  • Umkehrhypothek: Das ist ein Kredit, der mit der Immobilie besichert ist, und der entweder als Einmalbetrag oder in Raten ausgezahlt wird. Die Rückzahlung erfolgt erst nach dem vereinbarten Vertragsablauf bzw. dem Auszug oder Tod des Kreditnehmers, der bis zu diesem Zeitpunkt Eigentümer bleibt. Dieser bzw. die Bank verwertet dafür die Immobilie, oder die Erben übernehmen sie und kümmern sich um die Rückzahlung. Die Kredithöhe wird durch den Wert der Immobilie beschränkt, weshalb die Wohnmöglichkeit und die Zahlungen nicht lebenslang garantiert werden können.

Der Verkaufspreis für die Immobilie wird durch ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht und noch stärker durch ein Nießbrauchrecht gemindert. Das gilt sowohl für den direkten Verkauf als auch für die Immobilienverrentung, denn diese Rechte haben selbst auch einen Wert. Wenn Sie wissen, dass Sie später umziehen möchten, begrenzen Sie für einen besseren Verkaufspreis die Dauer des Wohnrechts.

Wovon hängt die Rentenhöhe ab?

Mit welchen regelmäßigen Zusatzeinnahmen können Sie rechnen, wenn Sie Ihre Immobilie verrenten? Das wird von folgenden Faktoren bestimmt:

  • Wert der Immobilie, der wiederum von der Größe und Ausstattung, dem Zustand und der Lage abhängt
  • Leibrente: Alter und Geschlecht des Verkäufers, weil auf dieser Basis mit statistischen Methoden die wahrscheinlich noch verbleibende Lebenszeit und damit die voraussichtliche Dauer der Rentenzahlungen ermittelt wird
  • Zeitrente: Länge des vereinbarten Zeitraums, in dem die Rente gezahlt wird
  • vereinbartes Wohn- oder Nießbrauchrecht und dessen zeitlicher Umfang
  • individuell zu verhandelnde Konditionen

Pauschal lässt sich sagen, dass die Rente umso höher sein wird, je mehr die Immobilie wert ist, je kürzer der (voraussichtliche) Zahlungszeitraum ist und je geringer die vereinbarten Zusatzrechte sind.

Für eine Leibrente kann es sich lohnen, die Immobilienverrentung noch etwas hinauszuzögern, sofern Sie die finanziellen Möglichkeiten dazu haben. Denn ob Sie den Vertrag mit 65 oder mit 70 Jahren abschließen, hat einen deutlichen Einfluss auf die Rentenhöhe.

Vor- und Nachteile der Immobilienverrentung

Eignet sich die Leib- bzw. Zeitrente für Sie oder ist eine Alternative zu Immobilienrente und lebenslangem Wohnrecht besser? Folgende Vorteile sprechen für eine Verrentung:

Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung aber auch folgende Nachteile:

Angenommen, Sie haben einen Vertrag über eine Leibrente mit lebenslangem Wohnrecht abgeschlossen und werden sehr alt, dann wäre die Immobilienverrentung für Sie ein lukratives Geschäft. Das Lebensalter ist jedoch nicht vorhersehbar. Ungünstig ist eine Leibrente für die Erben. Denn nur bei einer Zeitrente, einem direkten Verkauf und einer Umkehrhypothek besteht die Chance, dass im Erbfall noch ein Teil des Vermögens vorhanden ist.

Die häufigsten Fragen

Wenn Sie ins Pflegeheim umziehen müssen, erhalten Sie die Rentenzahlungen weiterhin wie geplant. Ein vereinbartes Wohnrecht ist für Sie dann nicht mehr von Nutzen. Mit einem Nießbrauchrecht können Sie die Immobilie weiter vermieten.

Es gibt Gesellschaften, die sich auf die Immobilienverrentung spezialisiert haben. Weiterhin kommen Banken, Versicherungsunternehmen, Institutionen, aber auch Privatpersonen als Vertragspartner infrage.

Der beste Moment ist, wenn Sie oder der betroffene Angehörige sich dafür bereit fühlen. Es ist von Vorteil, nicht unter Druck zu stehen, wenn man einen guten Preis erzielen will. Auch die gesamtwirtschaftliche Lage spielt eine Rolle. Allerdings sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

Der Makler ist eine große Hilfe für alle, die wenig Zeit und in dem Bereich keine Erfahrung haben. Er nimmt Ihnen viel Arbeit ab und hilft bei einer realistischen Einschätzung des Marktwertes. So erzielen Sie möglicherweise auch einen besseren Preis.