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Hilfsmittel für zu Hause

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause

Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Das müssen Sie wissen

Viele Dinge werden mühsamer, wenn die Körperkräfte im Alter nachlassen. Doch es gibt zahlreiche Hilfsmittel für zu Hause, die Defizite ausgleichen und den Alltag erleichtern. Sie unterstützen auch die Pflege zu Hause. Die meisten davon werden von der Krankenkasse oder von der Pflegekasse bezahlt oder bezuschusst. Diese Hilfsmittel gibt es:

Pflegehilfsmittel

Hygiene ist wichtig bei der häuslichen Pflege. Die Pflegekasse finanziert deshalb pauschal bis zu 40 Euro im Monat an Verbrausmaterialien, die dabei anfallen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte einen Pflegegrad hat. Als Pflegehilfsmittel zählen Gummihandschuhe, Mundschutz und Schürzen für die Pflegeperson, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

Pflegehilfsmittel können auch monatlich ins Haus geliefert werden. Die Firma der Pflegehilfsmittel rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Pflegehilfsmittel

Systeme für den Notfall

Für alleinlebende Senioren ist es der Albtraum: Ein Sturz, bei dem man nicht mehr hochkommt und keine Hilfe holen kann. Für solche Fälle gibt es den Hausnotruf. Dabei handelt es sich meist um ein Armband oder eine Kette mit einem Knopf, der im Notfall gedrückt wird. Über die Basisstation wird die Notrufzentrale alarmiert. Diese meldet sich über eine Wechselsprechanlage und versucht, mehr zur Lage zu erfahren. Im Notfall werden die Angehörigen, der Pflegedienst oder Rettungskräfte informiert. Es gibt auch Modelle, bei denen kein Knopf mehr am Körper getragen werden muss und solche, die auch außerhalb der Wohnung funktionieren. Angehörige schätzen den Hausnotruf, weil sie so wissen, dass sie bei Bedarf schnell informiert werden oder andere Hilfe unterwegs ist.

Die Pflegekasse bezuschusst den Hausnotruf mit 23 Euro im Monat, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Person einen Pflegegrad hat, im Notfall selbst keine Hilfe rufen kann, die meiste Zeit des Tages allein ist oder mit jemandem zusammenlebt, der im Notfall auch keine Hilfe holen kann. Bei manchen Anbietern reicht das für die monatlichen Kosten, manche liegen etwas darüber. Einige bieten auch zusätzlichen Service an, so wie das Hinterlegen von Hausschlüsseln für Rettungskräfte.

Hausnotruf

Medizinisch notwendige Hilfsmittel

Nachlassende Körperkräfte und Krankheiten können im Alter zu körperlichen Defiziten führen. Typisch sind deshalb Hilfsmittel wie Hörgeräte und Mobilitätshilfen. Sie werden vom Arzt verschrieben, wenn sie notwendig sind. Oft wird der gesamte Betrag bis auf die gesetzliche Zuzahlung von maximal zehn Euro übernommen, manchmal auch nur ein fester Basisbetrag.

In diese Kategorie fallen auch medizinische Geräte, zum Beispiel für die Messung von Blutdruck oder Blutzucker, sowie medizinische Hilfsmittel wie Diabetesspritzen und Inkontinenzeinlagen. Die Krankenkasse teilt ihnen mit, ob sie mit einem Sanitätshaus zusammenarbeitet oder ob das verschriebene Mittel frei erworben werden kann.

Hilfsmittel für die Sinnesorgane

Ein nachlassendes Gehör ist eine typische Erscheinung des Alters. Hörgeräte helfen weiter. Sie werden vom Arzt verschrieben. Die Krankenkasse finanziert in der Regel ein Basismodell. Kosten für Sehhilfen werden in sehr schweren Fällen übernommen. Auch Sprechhilfen, zum Beispiel nach einer Kehlkopfkrebsoperation, werden von der Krankenkasse finanziert.

Hörgeräte

Hilfsmittel zur Mobilität

Typisch für das Alter sind Beschwerden beim Gehen. Mit Mobilitätshilfen können viele Senioren dennoch ihre täglichen Wege weiter selbst erledigen und am Leben teilhaben. Je nach Bedarf kommen hier Gehstock, Rollator, Rollstuhl oder ein Elektromobil infrage. Voraussetzung für einen Zuschuss oder die Kostenübernahme der Krankenkasse ist ein ärztliches Rezept. Alle Geräte, die dafür infrage kommen, sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Der genaue Ablauf der Beschaffung sollte vorab mit der Krankenkasse geklärt werden. Manche Krankenkassen arbeiten mit einzelnen Sanitätshäusern zusammen und Sie dürfen die Hilfsmittel nur dort kaufen, wenn Sie einen Zuschuss wollen.

Beim Rolator decken die Zuschüsse der Kassen in der Regel nur ein Standardmodell zwischen 60 und 100 Euro. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt dann maximal 10 Euro. Die leichteren, handlicheren oder klappbaren Modelle sind allerdings teurer. Bei bestimmten Krankheitsbildern werden auch besonders leichte Modelle vom Arzt verschrieben.

Ein Rollstuhl wird bei Bedarf von der Krankenkasse voll bezahlt, es bleibt für den Versicherten nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro. Wünschen Sie ein Modell, das teurer ist als das verschriebene, müssen Sie die Differenz allerdings selbst aufbringen.

Elektromobile werden vom Arzt verschrieben, wenn so die Selbstständigkeit und Mobilität einer Person aufrecht erhalten werden kann. Das gewählte Modell darf maximal 6 km/h fahren und muss den Anforderungen der ärztlichen Verordnung entsprechen. Sonderwünsche müssen selbst bezahlt werden, ansonsten übernimmt die Krankenkasse die Kosten und es fällt auch hier nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro an.

Die Mobilität im eigenen Haus oder auf dem Weg zur eigenen Wohnung kann auch mit Treppenliften unterstützt werden. Hier zahlt die Pflegekasse bis zu 4000 Euro, wenn ein Bedarf vorliegt.

Hilfsmittel für zu Hause, die die Körperpflege und/oder die Pflege erleichtern

Lassen die körperlichen Kräfte nach und werden die Bewegungen weniger sicher, so können Hilfsmittel im Bad und am Bett eine Erleichterung für den Senior sein. Badewannenlift und ein Pflegebett sind aber auch eine Hilfe bei der häuslichen Pflege.

Manche dieser Hilfsmittel für zu Hause werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Andere werden von der Pflegekasse übernommen.

Nützliches Hilfsmittel: der Pflegesessel

Pflegebedürftige Senioren verbringen zwangsläufig viel Zeit im Sitzen oder Liegen. Ein Pflegesessel ist speziell für diese Situation konzipiert und verfügt über viele Funktionen, die sowohl dem Nutzer als auch Angehörigen und Pflegekräften den Alltag erleichtern. Ein Pflegesessel muss in der Regel allerdings selbst finanziert werden.

Viele haben zu Hause bereits einen bequemen Sessel, in dem sie sich entspannen, lesen oder fernsehen.

Andere haben dazu bisher das Sofa genutzt, finden es aber zunehmend mühsam, daraus aufzustehen. Bei einem Sofa lässt sich außerdem die Sitzposition nicht verstellen. Was für einen gesunden Menschen für einen Abend ausreichend bequem ist, ist dies nicht unbedingt bei Rheuma, nach einer Hüftoperation oder nach einem Schlaganfall.

Pflegesessel

Hilfe am Bett

Körperhygiene ist notwendig – aber das Bad wird im Alter zur Gefahrenzone. Die Gefahr, auszurutschen, ist dort besonders hoch. Einfache Hilfen sind Haltegriffe, ein Duschstuhl, ein Badewannenlift oder ein Badewannensitz. Diese Hilfsmittel werden bei Bedarf vom Arzt verschrieben. Nach Genehmigung der Krankenkasse können Sie diese erwerben.

Die wichtigste Hilfe in der häuslichen Pflege ist das Pflegebett, das nichts anderes ist als ein Krankenbett: Die Liegefläche ist elektrisch höhenverstellbar und es gibt eine Aufstehhilfe. Die Kosten beginnen bei 750 Euro. Unter diesem Oberbegriff gibt es allerdings unterschiedliche Modelle für besonderen Bedarf. Je nach Fall übernehmen Krankenkasse oder Pflegekasse die Kosten. Verschreibt der Arzt das Bett, können Sie sich an die Krankenkasse wenden. Bei vorliegenden Pflegegrad kommt aber auch die Pflegekasse in Betracht.

Wichtig bei bettlägerigen Pflegebedürftigen ist die Vermeidung von Dekubitus, also Wundliegen. Es gibt verschiedene Hilfsmittel, die dagegen eingesetzt werden können, zum Beispiel Kissen oder Anti-Dekubitus-Matratzen. Diese müssen vom Arzt verschrieben werden, hier ist die Krankenkasse zuständig.

Sehr sinnvoll ist der barrierefreie Umbau des Bades. Hierzu bezahlt die Pflegekasse bis zu 4000 Euro Zuschuss, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Sie dürfen damit auch das Bad in einer Mietwohnung umbauen, sollten aber vorab den Vermieter informieren.

Wenn eine Person nicht mehr allein aufstehen oder gehen kann, hilft ein Patientenlifter bei der häuslichen Pflege. Damit können auch schwere Menschen von einer einzigen Person vom Bett in den Rollstuhl oder in die Badewanne gehoben werden. Es gibt sowohl mobile als auch feststehende Modelle. Die pflegebedürftige Person wird dabei entweder von Gurten oder von einem Tragetuch gehalten. Ob die Kostenerstattung über die Krankenkasse, über die Pflegekasse oder aufgeteilt erfolgt, muss vorher individuell geklärt werden, weil Patientenlifter ein Grenzfall zwischen den Zuständigkeitsbereichen sind.

Inzwischen sind auch sogenannte Pflegesessel auf dem Markt, die elektrisch verstellbar sind und sehr viele Funktionen haben, zum Beispiel Aufstehhilfen. Diese müssen bisher jedoch privat finanziert werden.

Pflegebett: das Herzstück in der häuslichen Pflege

Pflegebetten sind spezielle Betten für Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Sie zeichnen sich durch die vielen Einstellmöglichkeiten aus. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Betten haben sie eine ganze Reihe von Vorzügen, die Senioren und Pflegekräften zugutekommen. Komfort, Sicherheit und Funktionalität gehen Hand in Hand.

Das Pflegebett stellt eine große Entlastung im Rahmen der häuslichen Pflege dar. Es fördert die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen. Erlaubt es der Gesundheitszustand, können sie sich alleine aufrichten, lesen und vieles andere mehr.

Pflegebetten

Länger selbstständig bleiben mit Bettaufstehhilfen

Viele haben im Alter Probleme damit, sich allein im Bett aufzurichten. Doch es gibt eine Reihe von einfachen Hilfsmitteln, die dabei Unterstützung leisten können: Bettleiter, Haltegriff, Aufrichter, besser bekannt als Bettgalgen, oder eine Boden-Decken-Stange. Voraussetzung ist, dass Oberkörper und Arme noch genug Kraft haben, um diese Hilfsmittel zu nutzen, und dass keine Schulterverletzung vorliegt.

So können Sie oder Ihr Angehöriger sich die Selbstständigkeit noch länger bewahren. Diese Hilfsmittel können sogar vom Arzt verschrieben oder von der Pflegekasse finanziert werden.

Bettaufstehhilfen

Die häufigsten Fragen

Hilfsmittel werden vom Arzt verschrieben, wenn ein konkreter Bedarf vorliegt – ob Rollator, Hörgerät oder Badewannenlift. Dies ist unabhängig davon, ob Sie oder Ihr Angehöriger darüber hinaus pflegebedürftig sind oder nicht.

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind mehr als 30 000 Produkte in rund 40 Kategorien gelistet, deren Finanzierung bei Bedarf übernommen wird. Diese sollen Nachteile durch Krankheit oder Behinderung ausgleichen oder Beschwerden lindern. Produkte außerhalb dieser Liste werden nicht bezuschusst oder übernommen. Für Privatversicherte gibt es einen Hilfsmittelkatalog.

Jeder Hersteller muss die Funktionstauglichkeit, die Qualität und den medizinischen oder pflegerischen Nutzen nachweisen.

Hilfsmittel werden vom Arzt verschrieben, wenn dieser sie für notwendig hält. Es gibt deshalb keine Obergrenze. Es zählt nur der Bedarf des Versicherten.

Grundsätzlich ist die Krankenkasse für medizinischen Bedarf zuständig und dafür, Nachteile auszugleichen, die durch Krankheit oder Behinderung entstehen. Die Pflegekasse übernimmt Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege anfallen, sowohl zu Hause als auch im Heim. Es gibt Grenzfälle wie beim Pflegebett, wo beide Kostenträger in Betracht kommen können. Es ist in jedem Fall sinnvoll, die Finanzierungsfrage vor einer Anschaffung zu klären.

Das kommt auf den Einzelfall an. Manche Krankenkassen arbeiten mit bestimmten Sanitätshäusern oder Herstellern zusammen. Dann müssen Sie sich danach richten, wenn Sie die Mittel nicht selbst bezahlen wollen.

Das ist möglich, bei einem hohen Pflegegrad sind jedoch die Belastungen nicht zu verachten.