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Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht zur eigenen Sicherheit

Das sollten Sie zum Thema Vorsorgevollmacht wissen

Die meisten Menschen möchten sich im Rahmen der Selbstbestimmung so lange wie möglich um ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern. Doch Erkrankungen, Unfälle oder Pflegebedürftigkeit können dazu führen, dass sie zeitweise oder dauerhaft dazu nicht mehr in der Lage sind. Deshalb ist es für alle Menschen sinnvoll, Vorkehrungen in Form einer sogenannten Vorsorgevollmacht zu treffen. Wir erläutern kurz, um was es sich dabei genau handelt, welche Inhalte hier typischerweise geregelt sind und über welchen Gültigkeitszeitraum sich die Regelungen erstrecken. Zudem gehen wir kurz auf das in der Praxis oft verwendete Instrument der Doppelvertretung ein und beantworten am Ende noch einmal kompakt die wichtigsten Fragen zum Thema.

Generalvollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

In einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine oder mehrere Person(en). Der Bevollmächtigte erhält dabei die Aufgabe, alle oder bestimmte rechtsverbindliche Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Ein solcher Zustand tritt typischerweise dann ein, wenn die in der Vollmacht genannte Person nicht länger geschäftsfähig ist. Dann entscheidet der Vollmachtempfänger rechtlich als sogenannter Vertreter im Willen für den Vollmachtgeber. In Deutschland regeln das rechtlich vor allem die §§ 164 ff. BGB. Liegt keine entsprechende Vollmacht vor, ernennt das Betreuungsgericht bei Bedarf einen gesetzlichen Betreuer.

Eine derartige Vollmacht muss zwingend schriftlich fixiert sein, damit diese Gültigkeit erlangt. Zudem ist es erforderlich, dass der Bevollmächtigte selbst sowohl geschäftsfähig als auch volljährig ist. Die mit der Vollmacht ausgestattete Person sollte das absolute Vertrauen des Vollmachtgebers genießen, da sie beim Eintritt einer Notsituation weitreichende Entscheidungen treffen kann.

Nicht notwendig ist hingegen die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oder Notars bzw. eine notarielle Beurkundung der Vollmacht. Beides kann jedoch sinnvoll sein, wenn Beratungsbedarf besteht oder Zweifel bestehen, dass die Ausführungen rechtssicher gestaltet sind. Dadurch entstehen allerdings einige Kosten. Zudem ist eine Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVG) möglich. Das hat den Vorteil, dass Betreuungsgerichte direkt über das Vorliegen einer Vollmacht informiert sind. Die Kosten hierfür sind mit unter 20 Euro eher vernachlässigbar.

Nicht zu verwechseln ist die Vollmacht mit einer Patientenverfügung, die eine sinnvolle Ergänzung darstellt. Weitere Hinweise liefert die Broschüre Betreuungsrecht, die Sie kostenlos auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen können.

Welche Inhalte sollten Sie in einer Vorsorgevollmacht regeln?

Grundsätzlich lassen sich in einer solchen Vollmacht die verschiedensten Entscheidungs- und Lebensbereiche regeln. Dazu zählen vor allem

  • gesundheitliche Entscheidungen
  • persönliche Entscheidungen
  • rechtliche Entscheidungen
  • wirtschaftliche Entscheidungen

Dabei bestimmt der Vollmachtgeber, ob die Vollmacht umfassend gelten oder auf bestimmte Bereiche beschränkt sein soll. Während bei gesundheitlichen Entscheidungen vor allem medizinische Behandlungen sowie im Extremfall auch gesundheitsbedingte freiheitsentziehende Maßnahmen im Vordergrund stehen, tangiert der Bereich der persönlichen Entscheidungen beispielsweise den Aufenthalts- und Wohnort. Zu rechtlichen Entscheidungen gehört die Vertretung gegenüber Gerichten sowie Behörden.

Zu wirtschaftlichen bzw. vermögensrechtlichen Entscheidungen zählen auch Käufe und Verkäufe für den Vollmachtgeber. Allerdings ist bei einigen dieser Geschäfte – etwa bei Immobilientransaktionen – eine notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich. Darüber hinaus fordern einige Institutionen teilweise besondere Vollmachten. So verlangen etwa manche Kreditinstitute eine spezielle Vollmacht für ein Konto oder alle Bankgeschäfte.

Eine Vollmacht zur Vorsorge kann also sehr weitreichende Befugnisse gewähren. Allerdings darf der Vollmachtempfänger mit dieser – selbst dann nicht, wenn sie notariell beurkundet wurde – nicht alles tun. Ausgeschlossen ist vor allem der Bereich der sogenannten höchstpersönlichen Entscheidungen. Bei diesen schließt der Gesetzgeber in Deutschland nämlich eine Bevollmächtigung generell aus. Dabei handelt es sich insbesondere um

  • Adoptionen
  • Eheschließungen
  • Namensänderungen
  • Testamentsaufsetzungen

Ab wann und wie lange ist eine Vorsorgevollmacht gültig?

Vollmachten erlangen sofort Gültigkeit, wenn die Unterschriften geleistet sind. Aus diesem Grund sollte aus dem Text auch am besten klar hervorgehen, dass der Vollmachtempfänger erst dann Entscheidungen in den skizzierten Lebensbereichen treffen darf, wenn der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Das passiert in der Regel beim Eintritt der Geschäftsunfähigkeit.

Die Vollmacht selbst ist bis zum Tod des Vollmachtgebers gültig, wenn der Text keine abweichende Regelung enthält. Dementsprechend muss etwa explizit aus der Vollmacht hervorgehen, wenn diese auch über den Tod des Vollmachtgebers gelten soll. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Vollmachtempfänger über Nachlassangelegenheiten entscheiden soll.

Vollmachtgeber können solange eine bestehende Vollmacht widerrufen, wie sie geschäftsfähig sind. In diesem Fall sind auch Änderungen in beliebigem Umfang möglich. Diese erlangen wiederum Gültigkeit, wenn sie mit Datum, Ort und natürlich der Unterschrift versehen sind.

Was ist eine Doppelvertretung?

Eine Vorsorgevollmacht kann nicht nur eine einzelne Person bevollmächtigen. So ist es auch möglich, im Text zwei Personen mit einer Vollmacht auszustatten. In diesem Fall liegt eine sogenannte Doppelvertretung bzw. Doppelvollmacht vor. Dabei lassen sich zwei Grundformen unterscheiden, nämlich:

  • Einzelvertretung
  • Gesamtvertretung

Während bei einer Einzelvertretung die Vollmachtempfänger autonom handeln dürfen, müssen sie sich bei der Gesamtvertretung stets vorher miteinander absprechen. Beides hat unterschiedliche Vorzüge. So können die mit einer Vollmacht ausgestatteten Personen bei der Einzelvertretung schnell und unabhängig agieren, ohne sich langwierig abstimmen zu müssen. Dieses Instrument eignet sich besonders gut, wenn die bevollmächtigte Person umfangreiches Know-how im jeweiligen Bereich hat. Dafür kann die Gesamtvertretung einen etwaigen Missbrauch besser vorbeugen. Gleichzeitig sind hier allerdings Mechanismen für einen möglichen Konfliktfall wünschenswert.

Die häufigsten Fragen

Hier entscheidet der Vollmachtgeber, wer ihn in welchen Lebensbereichen vertreten darf.

Liegt keine Vollmacht zur Vorsorge vor, bestimmt ein Gericht für geschäftsunfähige Personen einen geeigneten gesetzlichen Betreuer.

Die Vollmacht gilt mit dem Leisten der Unterschrift und reicht standardmäßig bis zum Tod des Vollmachtgebers. Ist eine Bevollmächtigung darüber hinaus gewünscht, bedarf es eines expliziten Hinweises im Text.

Mit der Vollmacht lassen sich fast alle Lebensbereiche regeln, wobei vor allem gesundheitliche, persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen im Vordergrund stehen. Ausgeschlossen sind allerdings alle höchstpersönlichen Entscheidungen.

Da wir alle in eine Situation kommen können, in der wir nicht mehr selbstständig handeln können, ist diese Form der Vollmacht für jeden Menschen sinnvoll.

Vorsorgevollmachten sind generell kostenlos. Kosten entstehen allerdings, wenn Sie eine anwaltliche Beratung, notarielle Beurkundung oder eine Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister wünschen.