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Vorsorge

Pflegevorsorge alles Rundum Versicherungen und Finanzen

Pflegevorsorge

Die soziale Pflegeversicherung, in der jeder gesetzlich Krankenversicherte automatisch versichert ist, bietet gegenwärtig und wohl auch künftig nur eine Teilabsicherung bei Pflegebedürftigkeit. Deshalb muss, besonders bei stationärer Pflege, ein erheblicher Kostenanteil durch die Pflegebedürftigen selbst finanziert werden.
Sind keine eigenen Mittel (Einkommen oder Vermögen) vorhanden, kann beim Sozialhilfeträger die Übernahme der ungedeckten Kosten in Form der „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Zuerst wird überprüft, ob Kinder und Ehepartner über ein entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen und sich an den Pflegekosten beteiligen müssen.

Hat man diese Situation vor Augen, ist es sicher sinnvoll, über eine rechtzeitige zusätzliche Absicherung und Vorsorge für den Fall künftiger Pflegebedürftigkeit nachzudenken. Je früher diese Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der zu entrichtende Betrag. Eine obere Altersgrenze für den Versicherungsbeginn gibt es nicht.

Pflegezusatzversicherung

Die steigenden Pflegekosten bedeuten für einen Großteil der Menschen eine schier unüberwindbare Hürde. Die gesetzliche Pflegeversicherung, die auch als Teilkasko-Versicherung bezeichnet wird, deckt die hohen Kosten für Versorgung und Pflege nur teilweise ab. Reicht die eigene Altersvorsorge nicht aus, müssen die Angehörigen für die Pflege aufkommen. Um die Versorgungslücke teilweise oder sogar ganz zu schließen, kann eine Pflegezusatzversicherung nützlich sein. Diese private Pflegeversicherung schützt Sie und Ihre Verwandten vor hoher finanzieller Belastung.
Die Vorsorge fürs Alter wird oft viel zu spät zum Thema gemacht. In Anbetracht der steigenden Lebenserwartung ist sie bereits für Personen ab 20 Jahren geeignet.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten der privaten Pflegeversicherung: der Pflegetagegeldversicherung, der Pflegekostenversicherung und der Pflegerentenversicherung.
Das Pflegetagegeld eignet sich für die häusliche Pflege durch Angehörige. Es handelt sich um eine Art zusätzliches Pflegegeld. Sie erhalten einen vereinbarten Betrag für jeden Tag, an dem Sie Pflege benötigen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.

Pflegeimmobilien – Investition mit Zukunft

Die Bevölkerung wird nicht nur pro Individuum im Mittel immer älter, sondern auch das Durchschnittsalter steigt in Deutschland stetig. Die zurückgehende Kinderanzahl, bessere medizinische Versorgung und ein insgesamt gestiegener Lebensstandard tragen dazu bei. Ein weiterer Andrang auf Pflegeheimplätze wird voraussichtlich durch die Babyboomer entstehen. Entsprechend gibt es eine größer werdende Gruppe Pflegebedürftiger. Neben den Herausforderungen, die das gesellschaftlich, sozial, familiär und medizinisch mit sich bringt, ist eine Sache unveränderbar: Eine Person mit Pflegebedarf braucht auch einen Ort, an dem sie gepflegt wird. Findet dies nicht im häuslichen Umfeld statt, geschieht dies in einem Pflegeheim beziehungsweise einer betreuten Wohneinrichtung.

Pflegeheime müssen zusätzlich gebaut werden, denn schon jetzt ist der Andrang auf Plätze höher als die verfügbaren Wohneinheiten es hergeben. Die Pflegeimmobilie als Kapitalanlage ist daher zunehmend in den Fokus von Investoren gerückt. Auch als Teil der eigenen Altersvorsorge – denn eine eigene Pflegeimmobilie bedeutet häufig auch das Recht, diese bei Bedarf nutzen zu können – ist sie eine mögliche Säule der eigenen Lebensplanung. Die Investition selbst rentiert dabei um circa fünf Prozent per annum und ist damit rentabler als beispielsweise nahezu alle Lebensversicherungen und viele von Banken angebotene Mischfonds. Zudem gilt dieses Investment, da es sich um zweckgebundene und benötigte Immobilien handelt, als risikoarm. Weiterhin können Sie eine Pflegeimmobilie auch wieder veräußern, was angesichts steigender Immobilienpreise interessant ist.

Pflegeimmobilien

Pflegetagesgeld versicherung

Vorteile:

Nachteile:

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung ist die richtige Möglichkeit zur Vorsorge, wenn eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder eine Pflege zu Hause durch professionelles Personal bevorzugt wird. Eine Pflegekostenversicherung kann die tatsächlich anfallenden Kosten, die nicht von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung gedeckt sind, nach im Voraus definierten Kriterien erstatten. Dafür müssen alle Pflegekosten mit Belegen nachgewiesen und eingereicht werden. Nur so erhalten Versicherte die Beiträge zurück, die sie für angefallene Pflegekosten vorgestreckt haben.

Vorteile
• Die Beiträge sind vergleichsweise niedrig.
• Die Pflegekosten sind durch die Pflegekostenversicherungen teilweise gedeckt.

Nachteile
• Versicherungsnehmer müssen die Pflegekosten mit Rechnungen belegen. Wird die Pflege durch Verwandte und Freunde durchgeführt, werden die Pflegekosten nicht oder nur ein geringer Teil erstattet.
• Nicht übernommen werden sogenannte Hotelkosten, die aufgrund der Verpflegung und der Unterbringung des Patienten bei der vollstationären Pflege entstehen.
• Der Versicherte darf die Zahlungen vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit weder unterbrechen noch einstellen, sonst verfällt jeglicher Anspruch auf Leistungen – auch, wenn Jahr für Jahr in die Versicherung eingezahlt wurde.

Immobilienverrentung

Sie bewohnen ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, Ihre Altersbezüge reichen aber nicht für notwendige altersgerechte Umbauten, Pflegekosten oder den gewünschten Lebensstandard? In dieser Situation kann eine Immobilienverrentung die Lösung sein. Dabei verkaufen Sie Ihre Immobilie, erhalten den Kaufpreis jedoch nicht sofort. Stattdessen beziehen Sie eine regelmäßige Rente, entweder bis zum Lebensende oder für einen vereinbarten Zeitraum.

Ein Hausverkauf ohne Zeitdruck erzielt meist den besten Preis und stellt beide Seiten zufrieden.

Die Verrentung wird oft mit einem unentgeltlichen Wohnrecht verbunden. Das bedeutet, Sie müssen nach dem Verkauf nicht ausziehen. Ob sich eine Immobilienverrentung für Sie lohnt, hängt jedoch von Ihrer individuellen Situation ab. Erfahren Sie zunächst, welche Varianten es gibt.

Immobilienverrentung

Pflegerentenversicherung

Eine Pflegerentenversicherung, als Kombination aus Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeld ist ähnlich wie eine Lebensversicherung zu verstehen: Versicherte sparen Kapital an und bekommen im Pflegefall eine Einmalzahlung oder eine monatliche, lebenslange Pflegerente. Versicherte mit dem Pflegegrad 5 erhalten die volle Pflegerente. Versicherten mit einem geringeren Pflegegrad zahlt die Pflegerentenversicherung einen niedrigeren Prozentsatz aus, der sich bei steigendem Pflegegrad erhöht. Die tatsächliche Höhe der Pflegerente hängt davon ab, welche Gewinne der Versicherer aus den gezahlten Beiträgen über die Laufzeit erwirtschaftet. Bei erfolgreicher Kapitalanlage wird ein Überschussbetrag ausgezahlt. Bei schlechten wirtschaftlichen Bedingungen wird ein Mindestbetrag garantiert, unter den die Pflegerente nicht fällt. Eine Gesundheitsprüfung ist Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages.

Vorteile
• Über die Nutzung der Pflegerente entscheidet der Pflegebedürftige selbst, so können auch Sach- und Serviceleistungen damit bezahlt werden.
• Tritt der Pflegefall ein, muss der Versicherte keine Zahlung mehr leisten.
• Beitragszahlungen können für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden.
• Der Versicherte ist nicht auf die Zuerkennung eines Pflegegrades angewiesen, sondern kann sich nach einer Liste der Aktivitäten des täglichen Lebens einstufen lassen.
• Die Beiträge für diese Vorsorge Versicherung bleiben generell stabil.

Nachteile
• Die Höhe der im Pflegefall zu erwartenden Leistungen ist nicht garantiert und kann durch die Bindung an die Kapitalentwicklung des Unternehmens stark schwanken.
• Pflegerentenversicherungen sind vergleichsweise teuer.

Vorsorgeregister

Eine Vorsorgeverfügung ist nur dann sinnvoll, wenn man sie im Notfall auch findet. Im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer können Sie alle Vollmachten für Ihre Pflegevorsorge 2020 registrieren und so Ihr Recht auf Selbstbestimmung sicherstellen. Kommt es zu einem Ernstfall, sind Betreuungsgerichte verpflichtet, das Vorsorgeregister einzusehen und Kontakt zu Ihrer Vertrauensperson aufzunehmen.
Sind Sie beispielsweise nach einem Unfall nicht ansprechbar und benötigen eine risikoreiche Operation, muss der Arzt beim Gericht einen Betreuer bestellen. Ist Ihre Vorsorgevollmacht im ZVR registriert, kann sich der Arzt direkt an Ihre Vertrauensperson wenden. Ohne Registrierung muss das Gericht erst prüfen, ob eine Vollmacht vorliegt und kann bei Zeitdruck eine fremde Person als Betreuer hinzuziehen.

Das sollten Sie zum Thema Vorsorgevollmacht wissen

Die meisten Menschen möchten sich im Rahmen der Selbstbestimmung so lange wie möglich um ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern. Doch Erkrankungen, Unfälle oder Pflegebedürftigkeit können dazu führen, dass sie zeitweise oder dauerhaft dazu nicht mehr in der Lage sind. Deshalb ist es für alle Menschen sinnvoll, Vorkehrungen in Form einer sogenannten Vorsorgevollmacht zu treffen. Wir erläutern kurz, um was es sich dabei genau handelt, welche Inhalte hier typischerweise geregelt sind und über welchen Gültigkeitszeitraum sich die Regelungen erstrecken. Zudem gehen wir kurz auf das in der Praxis oft verwendete Instrument der Doppelvertretung ein und beantworten am Ende noch einmal kompakt die wichtigsten Fragen zum Thema.

Generalvollmacht

Entscheidungshilfe

Da alle Vorsorgemaßnahmen andere Gebiete abdecken, wird empfohlen, mehrere Vollmachten-Arten miteinander zu kombinieren. Eine häufige Verbindung ist die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Hiermit kann sich eine Vertrauensperson gleichzeitig um medizinischen Fragen und individuelle Bedürfnisse kümmern.

Hausverkauf und Pflegefinanzierung: Das sollten Sie wissen

Das eigene Haus ist so viel mehr als ein Wohnraum: Es hängen Erinnerungen daran, und man hat schließlich hart dafür gearbeitet. Trotzdem trennen sich viele im Alter vom Eigenheim – weil der Unterhalt aufwendig ist, weil eine barrierefreie Wohnung den Bedürfnissen mehr entspricht und weil es ein gutes Gefühl ist, eine finanzielle Rücklage für mögliche Pflegekosten zu haben.

Ein Hausverkauf ohne Zeitdruck erzielt meist den besten Preis und stellt beide Seiten zufrieden.

Neben der individuellen Situation ist auch die allgemeine Konjunktur ausschlaggebend für einen günstigen Zeitpunkt. Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Schwieriger wird es, wenn der Immobilienverkauf aus finanziellen Gründen so schnell wie möglich abgewickelt werden muss – zum Beispiel, um eine Unterbringung im Heim zu finanzieren.

Hausverkauf

Die häufigsten Fragen

Reicht Ihnen die finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung nicht aus, können Sie durch private Investitionen vorsorgen. Pflegeimmobilien sind ein wachstumsstarker Markt mit guter Rendite, bei der auch Einsteiger ins Immobiliengeschäft gut investieren können. Falls Sie Eigentümer eines Hauses sind, können Sie Ihre Pflege durch den Verkauf Ihrer Immobilie oder der Immobilienverrentung sichern.

Eine Pflegevorsorge sichert Sie für die Situation ab, trotz Verlust der Entscheidungsfähigkeit handlungsfähig zu bleiben. In einer Notfallsituation handlungsfähig zu bleiben setzt voraus, eine andere, vertraute Person bevollmächtigt zu haben, Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln.

Bei einer Vollmacht geben Sie einer Vertrauensperson die Erlaubnis, an Ihrer Stelle zu entscheiden und zu handeln. Eine Vollmacht ist besonders dann wichtig, wenn Sie durch Krankheit oder einen schweren Unfall nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Mit Vollmachten wirken Sie entgegen, dass in Notfallsituationen ein fremder gesetzlicher Betreuer über Ihr Wohlbefinden und Ihre Angelegenheiten entscheidet.
Übliche Vollmachten sind die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht. Für Entscheidungen zu medizinischen Fragen dient eine Patientenverfügung. Erbansprüche können Sie in einem Testament festhalten.

Sie sollten sich zuerst überlegen, wofür Sie eine Vollmacht erteilen möchten. Möchten Sie eine umfassende Handlungsvollmacht aufsetzen oder möchten Sie Entscheidungen für individuelle Bereiche festhalten?

Vollmachten sind grundsätzlich kostenlos und können von Ihnen selbstständig erstellt werden. Bei bestimmten Angelegenheiten oder um eine Rechtssicherheit zu haben, benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und hängen von Ihrem Einkommen ab.

Sind Sie mit der gesetzlichen Erbfolge einverstanden oder möchten Sie persönlich bestimmen, wer von Ihnen etwas erben soll. Das ist ausdrücklich dann notwendig, wenn Sie Ihr Erbe an Personen übertragen möchten, die nicht mit Ihnen verwandt sind. Da eine solche Verfügung bindend ist, lassen sich so auch Familienkonflikte abwenden.

Je nachdem, welches Dokument Sie verfassen möchten, bestehen unterschiedliche Gültigkeitsansprüche. Vollmachten können Sie entweder handschriftlich oder mit einem Vordruck ausstellen. Empfehlenswert und für manche Angelegenheiten zwingend ist es, die Vollmacht von einem Notar beurkunden zu lassen. Darin liegt auch der Vorteil, dass wenig Spielraum besteht, die Vollmachtserteilung im Ernstfall anzuzweifeln.
Im Gegensatz zu den Vollmachten müssen Sie Ihren Letzten Willen handschriftlich verfassen. Das Dokument müssen Sie abschließend mit einer leserlichen Unterschrift, Datum und Ortsangabe versehen. Im Zweifel können Sie das Schriftstück auch mithilfe eines Anwalts oder Notars erstellen – so können Sie sicher sein, dass es rechtskräftig ist.

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ein Registersystem für Vorsorgeurkunden. Dort können Sie Ihre Dokumente hinterlegen und sicherstellen, dass diese im Ernstfall auch gefunden werden. Im ZVR registrierte Vollmachten sind für das Betreuungsgericht deutschlandweit einsehbar.

Die Gebühr beträgt circa 13 Euro und ist nur einmalig zum Zeitpunkt der Registrierung fällig. Dabei hängen die Kosten von der genauen Anzahl der bevollmächtigten Personen, der Registrierungs- und Zahlungsmethode ab. Die Online-Registrierung ist grundsätzlich günstiger als ein schriftlicher Antrag.