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Verschiedene Einrichtungen

Pflegeeinrichtungen ab Pflegegrad 2 Zuschüsse sichern

Pflegeeinrichtungen und weitere Wohnformen im Alter

Viele wollen auch im Alter in ihrer vertrauten Wohnung oder in ihrem Haus bleiben – aber nicht jeder. Vielleicht ist die Wohnung nach dem Tod eines Partners einfach zu groß. Vielleicht möchte man nicht allein sein. Die Anwesenheit professionellen Personals im Pflegeheim gibt Sicherheit, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt. Je nach persönlicher Situation kommen neben dem Verbleib zu Hause unterschiedliche Wohnformen in Betracht:

Betreutes Wohnen, Senioren-WG, teilstationäre Betreuung oder ein Pflegeheim. Dafür gibt es auch unterschiedliche Zuschüsse von der Pflegekasse. Diese helfen, damit Sie oder Ihr Angehöriger sich die Lebensform im Alter leisten können, die am besten passt.

Pflegeheim

In einem Pflegeheim werden pflegebedürftige Menschen komplett versorgt. Mehr als 80 Prozent der Zimmer sind Einzelzimmer, in neuen Einrichtungen meist mehr. Doppelzimmer sind für ein pflegebedürftiges Ehepaar eine Möglichkeit, auch die letzten Jahre des Lebens miteinander zu verbringen. Es stehen rund um die Uhr professionelle Pflegekräfte zur Verfügung. Wer noch dazu in der Lage ist, kann an verschiedenen Angeboten des Hauses teilnehmen.

Vorteile: Versorgung und Pflege sind komplett geregelt und es ist bei Bedarf immer Hilfe vor Ort.

Nachteile: Nicht jeder teilt sein Leben gern mit vielen anderen. Der Tagesablauf ist nur noch begrenzt selbstbestimmt. Oft steht auch nicht sofort ein Zimmer zur Verfügung.

Zuschüsse: Wer nur Pflegegrad 1 hat, kann seinen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro dafür verwenden. Höhere Zuschüsse für die vollstationäre Pflege gibt es ab Pflegegrad 2: 770 bis 2005 Euro im Monat. Der Eigenanteil für Unterbringung und Verpflegung, der an die Einrichtung gezahlt werden muss, verändert sich nicht, wenn der Pflegegrad steigt.

Pflegeheime

Häusliche Pflege

Wie lange kann man im Alter zu Hause leben? Sehr lange, wenn man die Möglichkeiten nutzt, die ambulante Pflege heute bietet. Es kann der Punkt kommen, an dem eine Person nicht mehr allein in der Wohnung sein sollte. Ist ein geeignetes Zimmer vorhanden, kann dort eine 24-Stunden-Betreuungsperson einziehen. Agenturen vermitteln eine solche 24-Stunden-Pflege oft innerhalb einer Woche. Dies kann auch eine Übergangslösung sein, bis ein Platz im Pflegeheim frei wird.

Die Pflegekasse bezuschusst auch Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit mit bis zu 4000 Euro pro Person und Maßnahme ab dem 1. Pflegegrad.

Die Zuschüsse der Pflegekasse werden auch gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person im Haushalt eines pflegenden Angehörigen lebt. Fallen pflegende Angehörige vorübergehend aus oder brauchen Erholung, gibt es die Möglichkeit von Kurzzeitpflege im Heim oder Verhinderungspflege durch ambulantes Personal. Dafür gibt es auch Zuschüsse.

Vor- und Nachteile

Vorteile: Es ist kein Umzug notwendig. Man bleibt im vertrauten Zuhause mit vertrauten Nachbarn und behält seinen selbstbestimmten Tagesablauf.

Nachteile: Es gibt oft keine Barrierefreiheit bzw. diese muss erst mit Umbaumaßnahmen hergestellt werden. Alle Hilfs- und Pflegepersonen müssen ins Haus kommen.

Zuschüsse der Pflegekasse: Ab Pflegegrad 2 Pflegegeld für pflegende Angehörige (je nach Pflegegrad 316 – 901 Euro) oder Pflegesachleistung für einen professionellen Pflegedienst (689 – 1995 Euro je nach Pflegegrad). Die Mittel können auch anteilig kombiniert werden. Dazu kommt ein Entlastungsbeitrag von 125 Euro ab dem ersten Pflegegrad, beispielsweise für Haushaltshilfen, und bis zu 60 Euro für Pflegehilfsmittel.

Seniorenbetreuung Stundenweise

Betreutes Wohnen

Als Betreutes Wohnen wird normalerweise eine Anlage mit separaten Appartements bezeichnet, die barrierefrei ist und wo die Bewohner einen bestimmten Service und die Pflege dazubuchen können. Manche befinden sich ohnehin auf dem Grundstück eines Pflegeheims, bei anderen kommt ein ambulanter Dienst. Oft gibt es in solchen Anlagen Gemeinschaftsräume und gemeinsame Aktivitäten. Viele wählen diese Wohnform zu einer Zeit, in der sie noch allein zurechtkommen oder nur geringe Hilfe benötigen. Sie wollen aber sicherstellen, dass sie Hilfe bekommen, wenn sie sie brauchen.
Da die Bedingungen der Anlagen sehr unterschiedlich sind, sollte jeder genau prüfen, welche Leistungen angeboten werden und was sie kosten. Man kann sich in Anlagen einmieten oder ein Appartement kaufen.

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Vorteile: Sie können dort selbstbestimmt leben wie zu Hause. Sie finden aber bereits eine seniorengerechte Wohnung vor und es gibt bereits Strukturen für die üblichen Hilfeleistungen. In der Regel ist es dort auch einfach, Kontakt zu finden, da die anderen dort in einer ähnlichen Situation sind.

Nachteile: Die Hilfe bei Pflegebedürftigkeit kommt zwar in die Wohnung, es ist jedoch keine 24-Stunden-Betreuung und Überwachung. Wird jemand sehr stark pflegebedürftig, ist möglicherweise der Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Durch die zusätzlichen Leistungen ist die Miete oder der Kaufpreis in der Regel teurer als der örtliche Durchschnitt.

Zuschüsse: Betreutes Wohnen ist für die Pflegekasse Wohnen zu Hause und es sind dieselben Zuschüsse möglich, wie sie für häusliche Pflege gezahlt werden: Ab Pflegestufe 2 gibt es Pflegegeld (je nach Grade 316-901 Euro im Monat) und/oder Pflegesachleistungen (689 – 1995 Euro je nach Pflegegrad). Für alle Personen mit Pflegestufe stehen außerdem 125 Euro monatlich als Entlastungsbeitrag zur Verfügung, die für Haushalts- und Alltagshilfen eingesetzt werden können, und sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, zurzeit 60 Euro im Monat.

Betreutes Wohnen

Senioren-WG

Viele leiden im Alter unter Einsamkeit. In einer Senioren-Wohngemeinschaft (Senioren-WG) finden sie Gesellschaft. Gemeinsam leben ist außerdem in der Regel günstiger. Jeder verfügt zumindest über ein eigenes Zimmer, oft auch über ein eigenes Bad. Dazu kommen gemeinschaftlich genutzte Räume. Der Begriff Senioren-WG bezeichnet allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle. So gibt es solche, die rein privat organisiert sind und solche, die von Trägern angeboten und verwaltet werden. In manchen kommen alle noch allein zurecht, in anderen kommt täglich ein Pflegedienst oder es ist eine professionelle Kraft ständig vor Ort.

Vorteile: Die Gebäude sind in der Regel seniorengerecht oder man kann zusammenlegen, um sie entsprechend zu gestalten. Ausgaben verteilen sich auf mehrere Schultern. Der Tag lässt sich je nach Situation immer noch sehr selbstbestimmt gestalten. Es ist immer Gesellschaft vorhanden, die Mitbewohner können zu echten Freunden werden.

Nachteile: Nicht überall ist garantiert, dass die Betreuung ausreicht, wenn jemand sehr stark pflegebedürftig wird. Das hängt davon ab, wie die WG organisiert ist. Es ist auch nicht jeder im Alter bereit, sich in eine Gemeinschaft aus Fremden einzufügen.

Da die Bedingungen der jeweiligen Senioren-WGs sehr unterschiedlich sind, sollte jeder genau prüfen, ob dieses Modell zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passt. Eine Senioren-WG eignet sich vor allem für gesellige Menschen, die sich gut in eine Gemeinschaft einfügen können und wollen. Man kann sich in Senioren-WGs einmieten, aber auch Miteigentümer einer Immobilie werden.

Zuschüsse: Für Bewohner einer Senioren-WG gelten dieselben Zuschussmöglichkeiten wie für andere häusliche Pflege: Ab Pflegestufe 2 gibt es Pflegegeld (je nach Grade 316-901 Euro im Monat) und/oder Pflegesachleistungen (689 – 1995 Euro je nach Pflegegrad).

Ab der ersten Pflegestufe gibt es außerdem einen Entlastungsbeitrag von bis zu 125 Euro monatlich für andere Hilfen und bis zu 60 Euro für Pflegehilfsmittel.

Haben die Bewohner gemeinsam eine Präsenzkraft beauftragt, die sie unterstützt, gibt es pro Person 214 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat. Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad.

Für die Gründung neuer Senioren-WGs gibt es außerdem eine Anschubfinanzierung von bis zu 10 000 Euro pro WG (2500 Euro pro Person). Es gelten die Kriterien des Wohngruppenzuschlags.

Die Mittel zur Wohnraumanpassung, beispielsweise für einen Treppenlift, können auch gemeinsam verwendet werden. Pro Person mit Pflegestufe ist ein Zuschuss von bis zu 4000 Euro möglich. Es werden allerdings maximal 16 000 Euro pro WG für eine Maßnahme ausgezahlt.

Ein Sonderfall der Senioren-WG sind Intensivpflege-, Demenz- oder Beatmungs-WGs. Hier wohnen Menschen mit ähnlich hohem Pflegebedarf zusammen, die ambulant oder durch wechselnde Präsenzkräfte versorgt werden.

Senioren-WG

Teilstationärer Heimaufenthalt

Ein teilstationärer Heimaufenthalt ist die Möglichkeit für Senioren, die eigentlich noch zu Hause, in einer Senioren-WG oder bei Angehörigen wohnen, aber entweder tagsüber oder nachts Pflege benötigen, die sie dort nicht bekommen können. So ist der Angehörige vielleicht tagsüber berufstätig, kann sich aber abends und nachts kümmern. Oder es wird gerade nachts eine besondere Pflege benötigt, die Angehörige oder eine WG nicht leisten können.

Kurzzeitpflege

Als Kurzzeitpflege wird bezeichnet, wenn ein Senior nur aus einem bestimmten Anlass befristet in ein Pflegeheim zieht. Als Anlass gilt beispielsweise, wenn pflegende Angehörige Entlastung brauchen und sich erholen müssen oder wenn der Senior aufgrund eines Unfalls oder Krankheit vorübergehend stärker pflegebedürftig ist. Kurzzeitpflege ist kein Dauerzustand, hilft aber, kritische Phasen zu überbrücken.

Zuschüsse: Für Kurzzeitpflege stehen im Jahr 1612 Euro zur Verfügung. Diese dürfen mit den Mitteln der Verhinderungspflege ergänzt werden, die ebenfalls 1612 Euro pro Jahr betragen.

Kurzzeitpflege

Ihr Ratgeber rund um die Intensivpflege

Die Notwendigkeit einer Intensivpflege stellt sowohl Betroffene als auch Angehörige vor beträchtliche Herausforderungen. Nötig wird sie immer dann, wenn die Körperfunktionen eines Patienten gestört oder eingeschränkt sind – so zum Beispiel, wenn er auf Dauer beatmet werden muss. Dann sind Betroffene oft rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Als Teil der Kranken- und Behandlungspflege umfasst die Intensivepflege sowohl die Krankenpflege auf einer Intensivstation als auch die Betreuung direkt zu Hause.

Letztere Variante fällt in den Bereich der ambulanten Intensivpflege, die oft besser anschlägt, weil der Patient sich im häuslichen Umfeld meist wohler fühlt. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist daher sogar im Sozialgesetzbuch verankert. Im Folgenden erfahren Sie alles über die Arten, die Finanzierung, die Vorteile, die Nachteile und die Bedingungen der ambulanten Intensivpflege. Wir hoffen, Ihnen damit eine kleine Entscheidungshilfe mit an die Hand geben zu können, auf die Sie bei Fragen zu jeder Zeit einen Blick werfen können.

Intensivpflege

Die häufigsten Fragen

Die Kosten sind je nach Region und Einrichtung sehr unterschiedlich. Der deutschlandweite Durchschnitt liegt bei rund 1900 Euro für Unterkunft und Verpflegung und einen sogenannten Investitionszuschuss. Dazu kommen die Kosten für die Pflege je nach Pflegegrad.

Das kommt auf den Einzelfall an. In vielen Fällen ist es günstiger, im vertrauten Zuhause zu bleiben und ambulante Pflege in Anspruch zu nehmen. Kommt aber der Punkt, an dem eine Person nicht mehr allein bleiben kann und 24-Stunden-Pflege braucht, muss für diese Betreuungsperson auch ein Zimmer vorhanden sein und sie muss bezahlt werden. Dazu kommen eventuell trotzdem Kosten für spezielle Leistungen eines professionellen Pflegedienstes.

Oft reicht die Rente trotz der Zuschüsse nicht aus für die Kosten, die im Alter entstehen. Hier springt das Sozialamt mit einer „Hilfe zur Pflege“ ein, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Das Amt prüft allerdings, ob nicht die Kinder dazu herangezogen werden können. Kinder mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 100 000 Euro werden nicht belangt. Es zählt auch nur das Einkommen des Kindes, nicht das gemeinsame mit einem möglichen Partner.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen und/oder der Prüfdienst der privaten Krankenkassen führen jährlich Qualitätskontrollen in den Pflegeeinrichtungen durch. Bei Mängeln muss nachgebessert werden, bei schwerwiegenden Mängeln können Pflegeheime geschlossen werden.

Im Internet finden Sie die Adressen, die von der Lage her infrage kommen und können sich ein erstes Bild machen. Es geht jedoch nichts über die eigene Anschauung. Nutzen Sie Tage der Offenen Tür oder andere Veranstaltungen dort. Fragen Sie im Bekanntenkreis herum. Manchmal gibt es die Möglichkeit des Probewohnens. Eine andere Möglichkeit, ein Heim kennenzulernen, ist die Kurzzeitpflege – also ein zeitlich befristeter Aufenthalt, während pflegende Angehörige im Urlaub sind.