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Testament

Testament verfassen mit oder ohne Notar

Testament: Das sollen Sie wissen!

Der Tod eines geliebten Mitmenschen ist immer ein emotionales Ereignis. In dieser Situation über den Nachlass des Verstorbenen zu entscheiden, endet nicht selten in Streit und Diskussionen. Mit einem Testament lässt sich noch zu Lebzeiten abklären, wie mit dem persönlichen Nachlass umzugehen ist.

Auch wenn ein handschriftliches Testament schnell aufgesetzt ist, gilt es, einige rechtliche Formalitäten zu beachten. Ansonsten kann der letzte Wille schnell angefochten werden. Im Folgenden machen wir Sie mit den wichtigsten Testamentsarten bekannt und zeigen Ihnen, worauf Sie beim Verfassen des Dokuments unbedingt achten sollten.

Testament

Was genau ist ein Testament?

Bei einem Testament handelt es sich um ein schriftliches Dokument, mit dem Sie Ihr Vermächtnis nach Ihrem Tod regeln. Sie klären ab, welche Personen von Ihrem Erbe profitieren und was genau Sie Ihrem Partner, Ihren Kindern, Freunden oder Institutionen hinterlassen möchten.

Mit dem schriftlichen Festhalten Ihres letzten Willens greifen Sie in die gesetzliche Erbfolge ein.

Sofern es nicht zu einer testamentarischen Regelung kommt, findet eine Verteilung Ihres Nachlasses nach dem deutschen Erbrecht statt. Durch das Aufsetzen eines Erbvertrags oder eines ähnlichen Dokuments können Sie die gesetzlichen Vorgaben teilweise umgehen und aktiv Einfluss auf Ihre Nachlassverwaltung nehmen. Ein Widerruf oder eine Abänderung der Inhalte sind jederzeit möglich.

Welche Testamentsarten gibt es?

Für das Aufsetzen eines Testaments stehen Ihnen verschiedene Arten und Formen zur Auswahl. Alle sind etabliert und sollten abhängig von den Wünschen des Erblassers mit seinen jeweiligen Lebensumständen ausgewählt werden. Die wichtigsten Arten haben wir im Folgenden zusammengefasst:

Handschriftliches Testament

In dieser Variante setzt der Erblasser alleine seinen letzten Willen auf. Er verfasst ein entsprechendes Dokument ohne Notar, was gut lesbar und erkennbar von eigener Hand geschrieben sein muss. Änderungen lassen sich in dieser Variante mühelos selbst durchführen.

Das handschriftlich verfasste Dokument kann sogar im Zentralen Testamentsregister in Deutschland hinterlegt werden. Ohne diesen Schritt sind mit dieser Testamentsart einige Risiken verbunden. Das Dokument kann verfälscht werden oder die Erben finden das Schriftstück nicht. Zudem ist keine rechtliche Sicherheit gegeben, dass sich das Erbe wirklich so verteilen lässt.

Notarielles Testament

Ein notarielles Testament sorgt für Rechtssicherheit. Hier wird der letzte Wille gemeinsam mit einem Notar formuliert und schriftlich festgehalten. Mit seinem Fachwissen weiß der Notar, was sich gemäß dem deutschen Erbrecht umsetzen lässt und sorgt auch bei komplexen Erbangelegenheiten für eine rechtssichere Lösung.

Wesentlicher Nachteil sind die anfallenden Testamentskosten. Diese fallen erneut an, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen am letzten Willen gewünscht werden.

Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert des Erbes. Bei einem niedrigen, fünfstelligen Wert sind circa 100 Euro einzuplanen, bei mehreren Hunderttausend Euro fallen mehrere Hundert Euro Notarkosten an.

Öffentliches Testament

Wenn Sie sich mit dem Thema Erbe befassen, werden Sie immer wieder auf die Bezeichnung des öffentlichen Testaments stoßen. Hiermit ist nichts anderes als bei einem notariellen Testament gemeint. Beide Begriffe können Sie somit synonym verwenden.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine spezielle Variante, die sich alleine an Eheleute oder Partner in eingetragenen Partnerschaften richtet. In dieser Variante wird festgehalten, dass beim Tod eines Partners der andere als Alleinerbe eingesetzt wird. Zusammen legen sich beide Partner noch auf einen endgültigen Erben fest, in den meisten Fällen sind dies die Kinder des Paares.

Ein Nachteil dieser Variante kann sich bei Änderungen der Testamentsinhalte zeigen.

Diesen Änderungen müssen beide Partner zustimmen, was unter Umständen zu Streitigkeiten führen kann. Zudem kann die Situation eintreten, das zweimal auf den gleichen Nachlass Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist verpflichtender als die Regelungen eines Testaments. Der Vertrag setzt die in ihm benannte Person als Alleinerben ein, der Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt ist nur unter widrigen Umständen möglich. Abgeschlossen werden kann der Vertrag nur mit einer festen, zweiten Partei, was in der Praxis zwischen Eheleuten oder bei der Firmennachfolge passiert.

Auch in dieser Variante fallen Notarkosten im oben beschriebenen Bereich an. Wie bei einem Vertrag in anderen Lebensbereichen müssen beide Seiten den im Vertrag getroffenen Regelungen zustimmen.

Schließt ein Testament den Pflichtteil aus?

Das Aufsetzen eines Testaments wird häufig gewünscht, um die gesetzliche Erbfolge auszusetzen und das Erbe alleine nach eigenen Vorgaben zu verteilen. Dies ist so leider nicht möglich. Tatsächlich steht nahen Personen des Verstorbenen ein Pflichtteil zu, der sich auch durch ein handschriftliches oder öffentliches Testament nicht umgehen lässt.

Beansprucht werden kann ein Pflicht-Erbteil von bis zu 50 % des Gesamterbes. Der Personenkreis, der diesen Teil beanspruchen kann, ist sehr eng gefasst:

der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
– die Kinder des Verstorbenen
– die Eltern des Verstorbenen, falls dieser keine Kinder hat

Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Familie über alle Sonderumstände rund um die Erbschaft zu sprechen. So lässt sich selbst nach dem Aufsetzen des letzten Willens über den Notar Streit in der Familie vermeiden.

Die häufigsten Fragen

Die Schenkung ist eine Alternative zur Erbschaft, wenn Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens an eine andere Person übergeben möchten. Hierbei fällt zwar auch eine Schenkungssteuer an, dafür haben Sie direkte Kontrolle über die Weitergabe Ihres Vermögens.

Ja, Sie können einzelne Personen testamentarisch explizit benennen, die Sie nicht als Erbe einsetzen möchten. Personen aus dem engsten Familienkreis haben jedoch weiterhin ein Anrecht auf ihren Pflicht-Erbanteil.

Hierbei handelt es sich um eine einzelne, gezielte Zuwendung an eine Person oder Organisation. Es muss zu einer gesonderten Ausweisung des Vermächtnisses kommen, damit dieses nicht zur Erbmasse zählt und somit auch keine Erbschaftssteuer anfällt.Überschreitet die Aufwandsentschädigung die jährliche Höhe des Pflegegeldes, wird die Verhinderungspflege beitrags- und meldepflichtig. Wenn Sie diesen Höchstbetrag nicht überschreiten, bleibt die Verhinderungspflege steuerfrei.