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Pflegeformen, Zuschüsse und kosten

Häusliche Pflege: bewährte Option zum Heimaufenthalt

Pflegebedürftige werden in Deutschland mehrheitlich in den eigenen vier Wänden versorgt. Das übernehmen meist Angehörige, wobei die Aufgaben vielfältig sind. Ohne Hilfe lässt sich die Betreuung jedoch kaum realisieren. Dazu kommen externe Pflegeanbieter ins Spiel. Sie kümmern sich ergänzend oder vollumfänglich um pflegebedürftige Menschen im Zuhause.

Kurzzeit- und 24-Stunden-Pflege: Mehr Service geht nicht

Für die umfassendste Versorgung stellt die 24-Stunden-Pflege dar. Eine Pflegekraft kümmert sich rund um die Uhr um den Angehörigen. Sie wohnt mit im Haus und hilft etwa bei der täglichen Körperhygiene oder beim Anziehen. Auch Botengänge, Einkäufe oder die Begleitung bei Arztbesuchen stehen auf dem Programm. Der Vorteil besteht darin, dass selbst bei Notfällen immer jemand da ist,

Doch Vorsicht: Eine Pflegekraft darf ohne Ausbildung keine medizinischen Aufgaben durchführen. Dazu zählen etwa die Verabreichung und das Spritzen von Medikamenten. Auch die Versorgung offener Wunden oder das Legen von Kathetern ist nicht zulässig. Nur examinierte Pflegekräfte dürfen die Maßnahmen anwenden.

Ist diese Pflegeform interessant für Sie, dann müssen Sie auch Wohnraum bereitstellen. Die Pflegekraft ist rund um die Uhr anwesend. Somit liegt es auf der Hand, dass sie einen Schlafplatz braucht, sich täglich duschen muss und in ihrer Freizeit vielleicht fernsehen oder im Internet surfen möchte.

Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege bewegen sich zwischen 1.900 und 5.000 Euro pro Monat. Sie fallen im Allgemeinen günstiger als die stationäre Unterbringung im Pflegeheim aus. Zur Teilfinanzierung sind das Pflegegeld sowie der Entlastungsbetrag gedacht.

Übersteigt das aufzubringende Eigenkapital Ihr Budget, so ist eventuell eine stundenweise Betreuung ideal. Eine Pflegekraft kommt täglich zu festgelegten Zeiten ins Haus. Sie übernimmt ebenfalls alle anfallenden Aufgaben. Planen Sie etwa 25 bis 40 Euro Stundenlohn ein. Zur teilweisen Abdeckung ist der Entlastungsbetrag optimal. Benötigen Sie die Kraft nur für einen kurzen Zeitraum, lässt sie sich auch über die Verhinderungspflege finanzieren.

Agenturen im Internet haben sich auf die Vermittlung von Pflegekräften spezialisiert. Im Gegensatz zu manch einem Pflegeheim gibt es keine langen Wartelisten. Sie stehen bei Bedarf innerhalb weniger Stunden vor der Haustür. Kurzzeitig verfügbare Kräfte können mitunter dann einspringen, wenn Not am Mann ist und die Pflege des Angehörigen aus Zeitgründen nicht möglich ist.

24 Stunden Pflege

Vorzüge der häuslichen Pflege

Die Pflege zu Hause hat den Vorteil, dass die Betreuung von kranken, behinderten und alten Menschen im gewohnten Umfeld erfolgt. Das ist für Angehörige mit großen und kleinen Herausforderungen verbunden. Besonders Erwerbstätige finden nicht immer die nötige Zeit, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Vor allem mit fortschreitender Pflegebedürftigkeit stoßen Lebenspartner und Familien häufig an die Belastungsgrenzen. Es gibt jedoch zahlreiche Modelle, die sich im Rahmen der häuslichen Pflege bewährt haben.

Die Versorgung ist teilweise oder komplett durch Anbieter und Fachkräfte möglich. Dienstleister übernehmen viele Aufgaben, sodass der Entlastung nichts im Weg steht.

Oft ist die häusliche Betreuung für Demenzkranke sogar wichtig. Abrupte Veränderungen im Umfeld führen mitunter zur Verschlimmerung der Symptome. Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder der Wechsel in ein Pflegeheim geplant ist, sollte der Übergang möglichst mit Fingerspitzengefühl erfolgen.

Ambulante Pflegedienst

Wer übernimmt die Kosten?

Versicherten steht ab der Pflegestufe 2 staatliche Hilfe zu. Diese wird in Form des Pflegegelds geleistet. Je größer die nachgewiesene Pflegebedürftigkeit ist, umso höher fallen die monatlichen Beträge aus. Diese sind wie folgt gestaffelt:

Zudem steht allen Angehörigen und Pflegebedürftigen unabhängig des Pflegegrads ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu, das sind 1.500 Euro im Jahr. Die Fördermittel sind zur Gestaltung des Alltags zweckgebunden einzusetzen. Das trifft etwa zur Kostenbegleichung bei der Tages-,­ Nacht- oder Kurzzeitpflege zu.

Wird der monatliche Betrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft, so erhalten Pflegebedürftige im Folgemonat die Differenz bis zum Entlastungsbetrag gutgeschrieben. Leistungen, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht aufgebraucht wurden, lassen sich bis zum Ende des darauffolgenden Halbjahres übertragen.

Ambulante Pflegedienste: der Klassiker unter den Pflegeformen

Ambulante Pflegeanbieter leisten im Alltag ganze Arbeit. Zu den Aufgaben gehören etwa die tägliche Körperpflege, die Unterstützung beim Essen oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Qualifizierte Mitarbeiter verabreichen Medikamente, wechseln Verbände und Katheter. Durch die Corona-Pandemie erfolgt die Pflege jedoch unter verschärften Bedingungen. Zahlreiche Regelungen sollen das Ansteckungsrisiko insbesondere für ältere Menschen minimieren.

Grundsätzlich beteiligt sich die Pflegekasse an allen anerkannten Leistungen ab Pflegegrad 2. Abrechnungen erfolgen im Rahmen der Pflegesachleistungen. Dabei greifen ambulante Pflegeanbieter auf ein umfassendes Punktesystem zurück, das alle aufgeführten Tätigkeiten auflistet. Pflegebedürftigen stehen bis 1.995 Euro pro Monat zu. Um die Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, sind bei der Pflegekasse oder bei der privaten Krankenversicherung sämtliche Belege sowie der Erstattungsantrag einzureichen.

Die Verhinderungspflege lässt Pflegebedürftige nicht hängen

Unvorhergesehene Situationen gehören zum Alltag. Benötigen Sie bei Krankheit oder anderen Ereignissen eine Vertretung, dann steht Ihnen und Ihrem Angehörigen die Verhinderungspflege zu. Dabei handelt es sich um kurzzeitig einspringende Pflegehilfskräfte, diese müssen nicht unbedingt von einem Pflegedienst stammen – auch Freunde, Nachbarn und Verwandte können einspringen. Sie dürfen allerdings keine medizinischen Aufgaben durchführen.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Anspruch besteht, wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bereits sechs Monate in häuslicher Umgebung versorgt haben und er Pflegegrad 2 bis 5 hat. Tipp: Stellen Sie Anträge möglichst frühzeitig. Die Corona-Pandemie führt bei Pflegekassen zu einer höheren Nachfrage, die Bearbeitungszeit kann sich daher in die Länge ziehen.

Ambulante Pflegedienst

Verhinderungspflege

Was Sie über die stundenweise Seniorenbetreuung wissen sollten

Angehörige kümmern sich oft aufopferungsvoll um betreuungsbedürftige Personen. Doch das ist nicht rund um die Uhr möglich. Schließlich bestehen nicht nur berufliche, sondern auch private Verpflichtungen. 

Zudem benötigen auch betreuende Angehörige die Gelegenheit, um etwas durchzuatmen und neue Kraft zu schöpfen. Deshalb ist die Ergänzung durch eine stundenweise Seniorenbetreuung in vielen Fällen eine gute Lösung. Im Zentrum steht hier die Umsorgung von älteren Menschen – primär in deren häuslichem Umfeld – durch qualifizierte Betreuungskräfte

Damit Sie entscheiden können, ob das für Sie bzw. für die zu betreuende Person infrage kommt, möchten wir im folgenden Text kurz die Aufgaben, Kosten und Zuschüsse im Bereich der stundenweisen Seniorenbetreuung erläutern. Zudem gehen wir auf mögliche Alternativen sowie die Meinung von Experten ein und beantworten am Ende noch einmal kompakt die wichtigsten Fragen zum Thema. Gerne können Sie auch unsere unverbindliche Beratung in Anspruch nehmen.

Seniorenbetreuung Stundenweise

Versorgung durch Angehörige und Pflegedienstleister

Die Versorgung lässt sich ebenso durch Angehörige sicherstellen. Das ist jedoch nur dann zu empfehlen, wenn die Pflege keine Belastung darstellt. Menschen mit Pflegegrad 5 sind oft auf intensive Betreuung angewiesen. Familienmitglieder sind im Prinzip rund um die Uhr für ihren Angehörigen da. Das hinterlässt Spuren – in körperlicher wie in emotionaler Hinsicht. Es lohnt sich, bei einem hohen Pflegeaufwand über die stationäre Unterbringung im Heim oder über eine andere Pflegeform nachzudenken.

Das hat keinesfalls etwas mit Abschieben zu tun, Pflegebedürftige sind vor allem medizinisch gut versorgt. Bei geringeren Pflegegraden ist die Versorgung im Zuhause möglich. Oft fallen die Gebrechen kaum ins Gewicht, bei anderen Problemen helfen die Angebote von Pflegedienstleistern weiter.

Ihr Ratgeber rund um die Intensivpflege

Die Notwendigkeit einer Intensivpflege stellt sowohl Betroffene als auch Angehörige vor beträchtliche Herausforderungen. Nötig wird sie immer dann, wenn die Körperfunktionen eines Patienten gestört oder eingeschränkt sind – so zum Beispiel, wenn er auf Dauer beatmet werden muss. Dann sind Betroffene oft rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Als Teil der Kranken- und Behandlungspflege umfasst die Intensivepflege sowohl die Krankenpflege auf einer Intensivstation als auch die Betreuung direkt zu Hause.

Letztere Variante fällt in den Bereich der ambulanten Intensivpflege, die oft besser anschlägt, weil der Patient sich im häuslichen Umfeld meist wohler fühlt. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist daher sogar im Sozialgesetzbuch verankert. Im Folgenden erfahren Sie alles über die Arten, die Finanzierung, die Vorteile, die Nachteile und die Bedingungen der ambulanten Intensivpflege. Wir hoffen, Ihnen damit eine kleine Entscheidungshilfe mit an die Hand geben zu können, auf die Sie bei Fragen zu jeder Zeit einen Blick werfen können.

Intensivpflege

Pflegeleistungen und Zuschüsse sind miteinander kombinierbar

Der Pflegegrad entscheidet darüber, inwieweit die Pflegekosten übernommen und erstattet werden, egal ob bei der ambulanten Versorgung oder bei der Seniorenbetreuung. Zuschüsse sowie Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherungen lassen sich häufig miteinander kombinieren. Es wäre jedoch irreführend, die möglichen Finanzierungsmodelle in einem Ratgebertext aufzuführen. Die jeweilige Lebenssituation, der Pflegebedarf wie auch die individuellen Bedürfnisse unterscheiden sich zu stark. Die finanziellen Verhältnisse kommen hinzu. Fördermittel können Sie in jedem Fall in Anspruch nehmen, außerdem sind viele Aufwendungen steuerlich absetzbar. Doch trotz der zahlreichen Zuschüsse ist es oft unumgänglich, Eigenkapital für die Pflege aufzubringen. Eltern, Kinder und Lebenspartner müssen sich gegebenenfalls an den Kosten beteiligen. Stimmen die Einkommensverhältnisse nicht, ist es mitunter sinnvoll, sich auch an das zuständige Sozialamt zu wenden.

Wir machen uns für Sie stark

Keine Sorge, so umfassend das Thema besonders im Bereich der Kostenübernahme auch ist, sie sind nicht allein. Unsere Pflegeberatung hat in den meisten Fällen passende Lösungsvorschläge für Sie vorbereitet. Nehmen Sie unseren Service in Anspruch. Wir begleiten Sie und Ihren Angehörigen mit fundierten Informationen und umfassender Unterstützung. Wir prüfen gerne die finanziellen Rahmenbedingungen und stellen Ihnen ein maßgeschneidertes Pflegekonzept zusammen. Sind größere Sanierungsmaßnahmen nötig, da sonst eine Rundumpflege nicht möglich ist, dann haben Sie mit unserem Expertenteam den perfekten Ansprechpartner gefunden.

 Neben der objektiven Beratung sind wir ebenso bei der Beantragung von Fördermitteln behilflich. Und mit unserem Newsletter halten wir Sie stets auf dem neusten Stand. Ob Gesetzesänderungen, Fördermittel oder Angebote aus Ihrer Region: Sie sind immer up to date. Melden Sie sich an und halten Sie in Ihrem Postfach nach Neuigkeiten rund um die Versorgung von Angehörigen Ausschau.

Die häufigsten Fragen

Häusliche Pflege und die Unterbringung im Pflegeheim.

Versorgung durch Angehörige
• Pflegedienste
• 24-Stunden-Pflege
• Kurzzeitige Seniorenbetreuung
• Verhinderungspflege

Pflegegeld
• Entlastungsbetrag
• Steuerrückzahlungen
• Zinsgünstige Kredite für Umbauten und Sanierungsmaßnahmen

Ja, die meisten Fördermittel gibt es jedoch nur für Menschen ab Pflegestufe 2.

Ja, das ist in den meisten Fällen möglich.

Nein, das ist nur examinierten Pflegekräften vorbehalten.

Das ist möglich, bei einem hohen Pflegegrad sind jedoch die Belastungen nicht zu verachten.

Ja, das funktioniert über die Vertretungs- und Verhinderungspflege. Alternativ ist auch die kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim möglich.