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Pflegedienst | Kosten | Zuschuss | Kostenübernahme | Krankenkasse | Pflegekasse

Ambulanter Pflegedienst mit Zuschüssen bis zu 1995 Euro

Ambulanter Pflegedienst – das sollten Sie wissen!

Millionen Menschen in Deutschland sind auf eine Pflege angewiesen. Gerade ältere Mitmenschen wünschen sich, hierbei so lange wie möglich im gewohnten Umfeld ihrer Wohnung zu bleiben. Ein ambulanter Pflegedienst macht dies möglich und führt als professioneller Dienstleister die Pflege zu Hause durch. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu Pflegeleistungen, Kosten und Zuschüssen zusammengestellt.

Ambulante Pflegedienst

Welche Aufgaben übernimmt der ambulante Pflegedienst?

Das häusliche Pflegedienst unterstützt Angehörige von Pflegebedürftigen bei allen alltäglich anfallenden Pflegemaßnahmen. Im Regelfall kommt eine fachlich geschulte Pflegekraft ein- oder zweimal täglich im häuslichen Umfeld vorbei und übernimmt die wichtigsten Pflegemaßnahmen.

Hierzu gehören:

Neben einer regelmäßigen Betreuung kann ein ambulanter Pflegedienst auch für die Verhinderungspflege gebucht werden. Dies lohnt sich beispielsweise, wenn pflegende Angehörige durch einen Urlaub oder eine Geschäftsreise verhindert sind.

Auch für ein Betreutes Wohnen oder für Senioren-WGs lässt sich die häusliche Krankenpflege beanspruchen. Hierbei geht es häufiger um die tägliche Grundpflege und soziale Betreuung der Bedürftigen, während die medizinische Versorgung durch einen qualifizierten, ambulanten Dienst übernommen wird. Im Vorfeld gilt es somit abzuklären, welches Pflegemodell individuell sinnvoll und finanzierbar ist.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Berechnung der Pflegekosten ist komplex, so dass keine pauschalen Zahlen genannt werden können. Abgerechnet werden Leistungen durch den häuslichen Pflegedienst über Leistungskomplexe, die beim jeweiligen Pflegebedürftigen zu erbringen sind. Auch die Häufigkeit des Besuchs durch den Pflegedienst spielt eine wichtige Rolle.

Für eine seriöse und verlässliche Abrechnung ist die Überprüfung des ambulanten Pflegedienstes entscheidend. Ob ein Pflegedienst zugelassen ist und über qualifizierte Mitarbeiter verfügt, lässt sich beispielsweise über die Pflegekasse herausfinden.

Alleine bei einem seriösen Pflegepartner haben Sie die Sicherheit, dass alle Leistungen fair und verlässlich abgerechnet werden.

Ein grober Richtwert: Wird der Pflegebedürftige mehrmals pro Woche besucht und bei sehr einfachen Aufgaben wie der morgendlichen Hygiene und dem An- und Ausziehen betreut, sollte mit monatlichen Kosten zwischen 100 und 150 Euro gerechnet werden. Der Wert steigt auf einige Hundert Euro monatlich, falls eine tägliche Pflege benötigt wird oder weitere Pflegeleistungen hinzukommen.

Welche Zuschüsse gibt es für die Pflege zu Hause?

Die Leistungen durch den ambulanten Pflegedienst müssen in den meisten Fällen nicht komplett selbst getragen werden. Stattdessen ist eine Abrechnung als Pflegesachleistungen über die gesetzliche Pflegeversicherung möglich. In welcher Höhe Leistungen monatlich bezuschusst werden, hängt vom ermittelten Pflegegrad ab.

Ihr häuslicher Pflegedienst führt die Abrechnung der Leistungen direkt mit der Pflegekasse durch. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen müssen sich hier um nichts kümmern. Die aktuellen (Stand: 2021) Zuschüsse, die ein ambulanter Pflegedienst beanspruchen kann, sind:

Sollte der Zuschuss die Gesamtkosten durch den ambulanten Pflegedienst abdecken, können pflegende Angehörige Pauschbeträge steuerlich geltend machen. Diese reichen von 600 Euro bei Pflegegrad 2 bis zu 1.800 Euro bei Pflegegrad 5.

Vor- und Nachteile

Bevor Pflegedienste voreilig überprüft und ausgewählt werden, sollten Betroffene und Angehörige alle Alternativen miteinander vergleichen. Gerade bei einem fortschreitenden Pflegebedarf kann eine stationäre Lösung sinnvoller sein, wo eine Betreuung rund um die Uhr gegeben ist. Hier ist im Gegenzug eine sichere Finanzierung der stationären Unterbringung zu prüfen.

Ein ambulanter Pflegedienst bietet viele Vorteile, die besonders die Angehörigen des Pflegebedürftigen zu schätzen wissen. Zu den wichtigsten Vorzügen eines professionellen Pflegedienstes gehören:

Ein ambulanter Pflegedienst kann unter Umständen nicht ausreichen, um den Pflegebedarf einer Person komplett zu decken. Hier spiegeln sich die Nachteile der Beauftragung eines mobilen Anbieters wider:

Erfahrungen – deshalb ist die Auswahl wichtig!

Millionen Menschen hierzulande haben über die letzten Jahre und Jahrzehnte Erfahrungen mit einem ambulanten Pflegedienst gesammelt. Jede Erfahrung ist individuell und bringt Vor- und Nachteile für den einzelnen Pflegebedürftigen mit sich. Aus den Erfahrungen von Betroffenen lassen sich trotzdem einige Grundsätze herleiten, die Sie bei der Auswahl des Pflegedienstes beachten sollten:

Mobile Dienstleister stehen häufig unter Zeitdruck und Stress. Im Pflegealltag bleibt deshalb selten Zeit für ein ruhiges Wort, ein nettes Gespräch oder einen intensiven sozialen Austausch. Dies bedauern viele Pflegebedürftige, auch wenn die ambulante Pflege als vorteilhafter im Vergleich zur Unterbringung in einem Heim empfunden wird.

Gute und schlechte Erfahrungen hängen wesentlich davon ab, ob „die Chemie stimmt“. Menschlich passt nicht jede Pflegekraft und jeder Pflegebedürftige zusammen. Gibt es hier Schwierigkeiten, sollten diese mit dem Pflegedienst angesprochen werden. Oft ist es möglich, die Zusammenarbeit mit einer anderen Pflegekraft fortzusetzen.

Auch wenn das Leistungsspektrum von Pflegediensten groß ist, sollte dies nicht als vollständige Entlastung für die Angehörigen verstanden werden. Viele ältere Bedürftige wissen die Pflege durch die Familie am meisten zu schätzen und wünschen sich den regelmäßigen, sozialen Austausch. Die Verantwortung einer Betreuung des Pflegebedürftigen sollte innerlich deshalb nie auf den Pflegedienstleister abgeschoben werden.

Die häufigsten Fragen

Neben den Pflegesachleistungen, die Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen, lässt sich ein zusätzliches Pflegegeld beantragen. Dies ist sinnvoll, sofern Angehörige einen wesentlichen Teil der häuslichen Pflege mittragen. Für die Beantragung der sogenannten Kombinationspflege gibt es verschiedene Varianten. Gängig ist beispielsweise die Auszahlung von 50 % als Sachleistung sowie die verbleibenden 50 % als Pflegegeld für den pflegenden Angehörigen.
Das Pflegegeld wird direkt an den pflegenden Angehörigen ausgezahlt. Für die Sachleistungen kommt es zu einer Abrechnung zwischen Pflegekasse und Pflegedienstleister. Dies stellt sicher, dass alle tatsächlich erbrachten Leistungen adäquat abgerechnet werden.
Wird ein ambulanter Pflegedienst bezuschusst, erfolgt dies im Regelfall aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse. Eine Ausnahme stellt die häusliche Krankenpflege dar. Diese wird von einem Arzt angeordnet und kann beispielsweise im Rahmen einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall stattfinden. In diesem Fall werden die temporären Pflegeleistungen mit der Krankenkasse abgerechnet.
Ein guter, ambulanter Pflegedienst überzeugt durch Professionalität, Zertifikate und geschulte Mitarbeiter. Gerne können Angehörige eine Anfrage beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)stellen wie etabliert ein bestimmter, ambulanter Pflegedienst ist und welche Erfahrungen mit diesem gesammelt wurden. Die Seriosität und Professionalität stellt außerdem eine korrekte Abrechnung sicher. Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl ist das Gefühl des Pflegebedürftigen, um Vertrauen und einen persönlichen Draht aufzubauen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt jährlich eine Qualitätsprüfung der ambulanten Pflegedienste durch. Hierbei werden vor allem die Abrechnungspraktiken der Dienstleister überprüft. Falls Sie mit dem Service eines Pflegedienstleisters nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde beim MDK einleiten. Dieser kann unter Umständen eine gesonderte Kontrolle des Dienstleisters anordnen.
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand erheblich, kann ein ambulanter Pflegedienst nicht ausreichen. Hier sind eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause sowie die stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen wichtige Alternativen. Die Abrechnung und Bezuschussung von Leistungen erfolgt hier anders und sollte rechtzeitig von den Angehörigen durchgerechnet werden.