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Kurzzeitpflege | Kosten | Zuschuss | Kostenübernahme | Krankenkasse | Pflegekasse

Kurzzeitpflege Zuschuss bis zu 3220 Euro im Jahr

Was macht die Kurzzeitpflege möglich?

Von der Überbrückungs-, Notfall- oder Kurzzeitpflege ist die Rede, wenn pflegebedürftige Menschen für begrenzte Zeit die stationäre Versorgung außerhalb der eigenen vier Wände benötigen. Die Pflegeform ist eine große Entlastung für Angehörige, sie sorgt aber auch für Tapetenwechsel bei Pflegebedürftigen. Besonders in Phasen der Veränderung stellt die kurzzeitige Pflege ihre Talente unter Beweis.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege: Krisensituationen souverän meistern

Pflegen Sie einen Angehörigen, so gibt es mitunter Situationen, in denen er vorübergehend nicht von Ihnen betreut werden kann. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber vorgesorgt, genau dann kommt die Kurzzeitpflege ins Spiel. Darüber hinaus schließt sie Versorgungslücken, wenn Menschen plötzlich auf die häusliche Pflege angewiesen sind oder sich die Pflegebedürftigkeit erhöht. Zugelassene Einrichtungen übernehmen die vorübergehende sowie stationäre Versorgung von Senioren – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

Pflegesituation bewältigen, Freiraum schaffen

Unvorhergesehene Situationen und Ereignisse treten manchmal schneller ein als gedacht. Um alles Notwendige zu planen und in die Wege zu leiten, benötigen Sie lediglich eine geringe Vorlaufzeit. Ein Kurzzeitpflegeplatz ist optimal, wenn sich niemand um Ihren Angehörigen kümmern kann.

Um die ganzheitliche Versorgung sicherzustellen, ist die stationäre Unterbringung erforderlich. Wie lange der Aufenthalt erfolgt, ist von Ihrer Situation abhängig.

Im Zeitraum von wenigen Tagen bis maximal acht Wochen steht der Rundum-Pflege nichts im Weg. Senioren sind bestens aufgehoben, vor allem die medizinische Versorgung rückt in den Mittelpunkt.

Kurzfristige Pflege: Chancen clever nutzen

Steht die häusliche Pflege durch unerwartete Lebensumstände auf der Kippe, gewinnen Sie mit der Kurzzeitpflege wertvolle Zeit, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Oft ist das bei schweren Erkrankungen und Unfällen mit erheblichen Verletzungen der Fall. Die Pflegeform wird häufig zur raschen Genesung genutzt, sofern die Pflege zu Hause und ein längerer Krankenhausaufenthalt nicht möglich sind. Eine Lösung findet sich garantiert. Wenden Sie sich in Sachen Abwicklung und Antragstellung an den Sozialdienst der jeweiligen Klinik.

Doch für die Überbrückungspflege sind nicht immer gesundheitliche Gründe ausschlaggebend. Sie ist auch dann sinnvoll, wenn die Versorgung im gewohnten Umfeld für eine kurze Zeit ausgesetzt werden soll. Erforderliche Renovierungsarbeiten lassen sich durchführen, ohne Ihren Angehörigen zu stören.

Wird etwa ein seniorengerechtes Bad oder ein Treppenlifter benötigt, so ist ihm eine ruhige Kurzzeitunterkunft bestimmt willkommen.

Die Notfallpflege greift auch dann, wenn ein Pflegebedürftiger langfristig in einer Einrichtung untergebracht werden soll und noch kein freier Platz gefunden ist. Selbst wenn Sie erkranken und sich nicht um Ihren Schützling kümmern können, sind Sie mit der Pflegeform gut beraten. Sie ermuntert, weiterzumachen, wenn die physischen und psychischen Belastungen zu hoch sind und Sie etwas Abstand brauchen. Was Sie mit der Auszeit anfangen, liegt in Ihrem Ermessen. Einem Urlaub steht jedenfalls nichts im Weg.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Anspruch auf reguläre Kurzzeitpflege und der damit verbundenen Kostenübernahme haben alle Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Seit der Pflegereform 2017 erstreckt sich der Pflegezeitraum auf maximal 56 Tage pro Jahr. Für die Dauer übernehmen die Pflegekassen alle Kosten in Form eines Pauschalbetrags. Dieser liegt bei 1.612 Euro. Pflegegeld wird in dieser Zeit bis zu vier Wochen in halber Höhe gezahlt.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege lassen sich miteinander kombinieren, sofern das Budget der letzteren Variante nicht aufgebraucht ist. Wurden die Leistungen noch nicht angetastet, kommen bis zu 1.612 Euro hinzu. Der Betrag verringert sich, je mehr Tage im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurden. Im besten Fall lässt sich die Kurzzeitpflege auf einen Maximalbetrag von 3.224 Euro aufstocken.

Pro Jahr ist lediglich ein Gesamtaufenthalt in anerkannten Pflegeeinrichtungen von bis zu acht Wochen möglich. Außerdem sind die Zusatzleistungen nur dann abrufbar, wenn Sie als Pflegeperson mindestens sechs Monate im Einsatz waren.

Ein Kurzzeitpflegeplatz ist generell im Voraus zu beantragen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse nicht rückwirkend. Fallen die Aufwendungen für Pflege und Unterbringung höher aus, so zahlen Pflegebedürftige die Differenz selbst. Stehen für Zusatzkosten keine finanziellen Mittel bereit, springt mitunter das Sozialamt ein, auch Angehörige werden unter Umständen zur Kasse gebeten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Nähere Informationen dazu gibt es beim Finanzamt.

Ausnahmeregelungen, die sich lohnen können

Es besteht auch ohne Pflegestufe die Möglichkeit der kurzzeitigen Unterbringung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch Krankheit oder Unfall eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eintritt. Die Übergangspflege wird dann ausschließlich zur Überbrückung pflegerischer Engpässe gewährt. Diese lässt sich nicht als Entlastungspflege beantragen, sie dient lediglich dazu, die Versorgung sicherzustellen.

Eine zu erwartende Bedürftigkeit zeichnet sich oftmals erst während eines Krankenhausaufenthaltes ab. Daher ist der jeweilige Sozialdienst die erste Anlaufstelle. Für die Kostenübernahme ist nicht die Pflege, sondern die Krankenkasse zuständig. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn Sie als Pflegender eine stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme brauchen. Mitunter lässt sich Ihr Angehöriger mitnehmen. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann er entweder in der gleichen oder in einer angrenzenden Einrichtung unterkommen.

Frühzeitig planen, Stress vermeiden

Reagieren Sie auf neue Situationen: Durch die Überbrückungspflege haben Sie Zeit zum Handeln. Stellen Sie Sozialdienste, Pflege- und Krankenkassen jedoch nicht vor vollendete Tatsachen. Es findet sich zwar immer ein Weg, Pflegepersonen auch sehr kurzfristig unterzubringen, doch das ist meist mit Stress und Unannehmlichkeiten verbunden.

Vor allem während der Schulferien kommt es durch den erhöhten Bedarf an Pflegeplätzen oft zu Wartezeiten. Drückt der Schuh, muss Ihr Angehöriger mitunter in einer weit entfernten Pflegeeinrichtung wohnen. Kümmern Sie sich möglichst zeitnah um die Aufnahme, sofern Ihnen eine plötzlich auftretende Erkrankung keinen Strich durch die Rechnung macht.

Die häufigsten Fragen

Bei Personen ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse, bei Menschen ohne Einstufung mitunter die Krankenversicherung.

Ja, besteht Anspruch auf Verhinderungspflege, so kommt ein Betrag von bis zu 1.612 Euro pro Jahr hinzu.

Wenden Sie sich während eines Krankenhausaufenthalts an den Sozialdienst der Klinik. Dort erhalten Sie nicht nur alle Unterlagen, sondern auch umfassende Beratung. Ansonsten gibt es die Dokumente bei Pflege- und Krankenkassen als Download.

Das ist von der jeweiligen Pflegeeinrichtung abhängig. Sie sollten mindestens vier Wochen Wartezeit einplanen. Bei akuten Versorgungsengpässen gibt es immer einen Weg der Unterbringung, doch ob dieser zur Zufriedenheit aller Parteien ausfällt, ist fraglich.