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Jetzt zu Ihren kostenfreien Pflegehilfsmitteln!

Ihre kostenfreien Pflegehilfsmittel

Für sie komplett kostenlos und unkompliziert

Laut SGB 11 (Elftes Buch Sozialgesetzbuch) stehen pflegebedürftigen Versicherten pro Monat Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro zu. Unsere monatlich versendete Pflegehilfsmittelbox, die wir immer nach Ihren Wünschen zusammenstellen, ist demnach völlig kostenlos.
Unsere 3-Schritte-Erfolgsformel

1. Formular ausfüllen

2. Wir verschicken ihre Box

3. Sorgenfreier leben

IN GUTEN HÄNDEN

Die häufigsten Fragen

In der häuslichen Pflege kommt’s auf Alltagshygiene an. Um diese sicherzustellen, benötigen Sie zuverlässige Hilfsmittel, die in einer Pflegebox enthalten sind. Sie hilft dabei, gesundheitliche Risiken durch Keime, Erreger und Co für Betreuer, Angehörige wie auch für den Pflegebedürftigen zu minimieren.

Eine Pflegebox enthält alle Produkte, die zur täglichen Pflege unentbehrlich sind. Dazu zählen:

  • Einweghandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzauflagen
  • OP-Mundschutze
  • Schürzen

Suchen Sie sich die passende Pflegebox aus, wir haben sechs Ausführungen im Programm. Alle Produkte sind in ausreichenden Mengen enthalten, lediglich die Zusammenstellungen unterscheiden sich. Pflegehilfsmittel übernehmen die Krankenkassen von bis zu 40 Euro pro Monat.

Ja, im Sozialgesetzbuch ist das Anrecht auf Pflegehilfsmittel für Versicherte verankert. Demnach stehen Ihnen Materialien zu, die eine selbstständige Lebensführung sicherstellen, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung von Beschwerden beitragen. Eine Pflegebox erfüllt die Anforderungen auf ganzer Linie.

Um den Papierkram kümmern wir uns. Im Vorfeld ist es jedoch erforderlich, dass Sie auf unserer Webseite ein Antragsformular ausfüllen und es mit Ihrer digitalen Unterschrift abschicken. Wir klären anschließend die weiteren Schritte mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Um die höheren Zuschüsse in Anspruch zu nehmen, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Nein, Krankenkassen bewilligen Anträge meist einmalig und unbefristet. Ist das nicht der Fall, wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geprüft, ob weiterhin Pflegehilfsmittel benötigt werden.